Das Robert-Koch-Institut revidiert die Dauer des Genesenenstatus
RKI überarbeitet Richtlinien – Zum 15. Januar ergeben sich im Hinblick auf der Coronavirus erneute Veränderungen für die Bevölkerung.
Eine der gravierendsten Änderungen betrifft den Genesenenstatus.
Bisher war der Nachweis für eine überstandene Erkrankung bis zu 6 Monate gültig.
Durch das Robert-Koch-Institut wurde bekannt gegeben, dass dieser Zeitraum nun auf 3 Monate begrenzt wird.
Betroffenen wird geraten, zur Fortführung der durch 2G+ geltenden Regeln nach diesem Zeitraum eine Auffrischungsimpfung vornehmen zu lassen.
Was dagegen ausbleibt, ist eine ausführliche Begründung dieser Entscheidung.
Während von den bisher erhältlichen Impfstoffen inzwischen bekannt ist, dass die Bildung von Antikörpern schneller nachlässt als gewünscht, lieferte das RKI keine Erklärung, ob die gleichen Beobachtungen auch in den Blutbildern genesener Patienten ersichtlich waren.
Der Genesennachweis gilt effektiv erst ab dem 29. Tag nach einer nachgewiesenen Erkrankung mit Covid-19.
Der Ablauf erfolgt mit der neuen Richtlinie pünktlich nach 90 Tagen.
Das gibt den Genesenen zukünftig nur noch 2 Monate Zeit, um ohne komplette Impfung am öffentlichen Leben teilzuhaben.
Für viele Betroffene kommt diese Nachricht mehr als überraschend.
Während andere wichtige Neuigkeiten und Neuregelungen mit einigen Tagen Vorankündigung vermeldet wurden, haben Menschen, die erst vor kurzem erkrankt sind, nun deutlich weniger Zeit, um weitere Schritte nach dem Ablauf des Genesenennachweises abzuwägen.
Der Vorstoß des RKI sorgt für Verwunderung
Die neusten Statistiken, welche sich mit der Omikron-Variante befassen, geben Virologen einen Hoffnungsschimmer auf den langsamen Übergang in die endemische Phase. Auf dieser Grundlage verschafften sich nur kurze Zeit nach Bekanntgabe der Entscheidung des Robert-Koch-Instituts auch kritische Stimmen Gehör.
Der ausgewählte Zeitraum von nur 3 Monaten wäre aufgrund der vorliegenden Zahlen und abgeschwächten Symptome von Omikron ein nur schwer verständlicher Schritt. Mit einem Anteil von bereits heute 75 % der in Deutschland lebenden Menschen, die mindestens 1 Impfdosis enthalten haben, richtet sich die Botschaft dieser Entscheidung zum Großteil an die Genesenen, die noch über keinen Impfschutz verfügen.
Der Vorwurf der Impfpflicht durch die Hintertür ist der Kritik deutlich anzumerken.
Genese in der Schweiz erhalten ein Zertifikat mit einjähriger Gültigkeit
In Europa fällt der Umgang mit dem von der Krankheit genesenen Teilen der Bevölkerung teils sehr unterschiedlich aus. Ein Gegenbeispiel für die Vorgehensweise in Deutschland bildet das Covid-Zertifikat in der Schweiz. Der Genesenenstatus läuft im deutschen Nachbarland erst nach 12 Monaten ab.
Die dortigen Entscheidungsträger begründen diese Entscheidung auf Grundlage der erfolgten natürlichen Immunisierung nach überstandener Erkrankung. Natürlich erzeugte Antikörper erhalten somit den gleichen Status als eine durch die Impfung entstandene Abwehr.
Es bleibt also abzuwarten, ob das RKI in den kommenden Tagen noch detailliertere Beweggründe für diese Entscheidung preisgibt oder nicht.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.