Die Auslieferung von Julian Assange an die USA ist doch noch nicht entschieden
Julian Assange kann Berufung einlegen – Im Rechtsstreit um die Auslieferung an die USA hat der High Court in London eine Entscheidung gefällt.
Demnach folgen die Richter den Argumenten der Anwälte des gebürtigen Australiers Julian Assange und gewähren ihnen den Einspruch gegen diese Auslieferung.
Als nächste Instanz steht jetzt die Verhandlung vor dem Supreme Court, dem höchsten britischen Gericht, an.
Assange ist Gründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks und war deren Sprecher, bis er wegen einer Anklage auf Geheimnisverrat durch die US-Regierung untertauchen musste.
Dabei wurde ihm vorgeworfen, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning als geheim eingestuftes Material von militärischen Einsätzen in Afghanistan und dem Irak veröffentlicht zu haben.
In diesem Rahmen wurden auch erhebliche Verstöße gegen Menschenrechte durch amerikanische Streitkräfte bekannt.
Seit zwei Jahren sitzt er im Londoner Gefängnis
Seit zwei Jahren sitzt der gebürtige Australier in der Londoner Haftanstalt Belmarsh ein. Davor war er sieben Jahre lang in der Botschaft des südamerikanischen Staates Ecuador in London untergekommen, in das er aufgrund seiner Verfolgung geflüchtet war und wo er Asyl beantragt hatte.
Dort hatte er sogar die ecuadorianische Staatsangehörigkeit erhalten. Gleichzeitig musste er sich gegen eine Anklage in Schweden wegen Vergewaltigung wehren, weshalb auch das skandinavische Land eine Auslieferung beantragt hatte. Dieser Antrag wurde aber zurückgezogen.
Nach Streitigkeiten mit der Regierung hatte diese ihm jedoch sowohl das Asyl wie auch die Staatsangehörigkeit entzogen, woraufhin er in einer spektakulären Aktion aus der Botschaft heraus verhaftet wurde und in das als Hochsicherheitsgefängnis eingestufte Belmarsh kam.
Seitdem schwelt der Rechtsstreit um seine Auslieferung vor Gericht. Seine körperliche und psychische Verfassung hatte dies bisher verhindert, bis im vergangenen Jahr ein Londoner Gericht entschieden hatte, dass seine Sicherheit in den USA gewährleistet sei und somit einer Auslieferung nichts entgegenstünde. Gegen diese Entscheidung darf er jetzt doch noch einmal Berufung einlegen.
Für seine Anhänger ist Assange ein Pfeiler der freien Pressearbeit – Julian Assange kann Berufung einlegen
Gemäß seinen Anhängern und der Argumentation seiner Anwälte hat Julian Assange mit der Veröffentlichung der Informationen lediglich investigativ-journalistische Arbeit geleistet und eine Verhaftung deshalb wäre ein grober Eingriff in die Pressefreiheit.
Bei einer Verurteilung in den USA droht Assange eine Haft von 175 Jahren, da er dort von den Behörden als Staatsfeind eingestuft wird.
Wir sind fpr Sie am Ball. BerlinMorgen.