Minischwein in der Wohnung nicht immer verboten
Das Amtsgericht Hannover beschäftigte sich mit einer tierischen Angelegenheit, wie „Süddeutsche Zeitung“ vom 17. Februar berichtet. Ein Minischwein in der Wohnung war der Grund. Die Vermieterin hatte ihrem Mieter drei Kündigungen zugestellt, bevor die Zivilabteilung des Gerichts tätig wurde. Ihrer Räumungsklage wurde stattgegeben. Als Begründung galt in der Hauptsache das Minischwein als Haustier. Darüber hinaus hatte der Beklagte weitere Unannehmlichkeiten bereitet, z. B. zwei Türen stark zugesetzt und einen Hofbereich mit einem Zaun umgeben, um ihn als Terrasse zu deklarieren.
Vergleich beendet Rechtsstreit
Der Mieter sah nicht ein, weshalb sein Minischwein als Haustier einen Kündigungsgrund darstellen sollte. Nach seiner Auffassung war seine Vermieterin von ihm über das ungewöhnliche Haustier informiert worden. Außerdem argumentierte er, dass andere Hausbewohner Hunde hielten, die mit der Größe seines Minischweins in der Wohnung vergleichbar seien.
Man schloss einen Vergleich. Der Mieter versprach, in einem halben Jahr auszuziehen und das Minischwein in der Wohnung – namens Bruce – mitzunehmen. Er trägt 60 Prozent der Verfahrenskosten.
Andere Urteile über Minischwein in der Wohnung
Auch im Jahr 2004 hatte das Amtsgericht München entschieden, dass ein Minischwein in der Wohnung nicht haltbar sei (Aktenzeichen 413 C 12648/04), wie T-online vom 21.06.2021 berichtete (Darf ich ein Schwein als Haustier halten? (t-online.de)). Das ungewöhnliche Haustier hatte schon jemanden verletzt. Für das Urteil zählte nicht, dass das Tier vorher provoziert worden war.
Ein anderes Urteil erging im Jahr 2000 in Köpenick. Hier erkannte das Amtsgericht, dass die Haltung eines Schweins in der Wohnung nicht verboten werden darf, solange von dem Tier keine Belästigung ausgeht (Aktenzeichen 17 C 88/00).
Grundsätzlich darf das Halten von Kleintieren in der Mietwohnung nicht verboten werden. Allerdings zählen Katzen und Hunde nicht zu den Kleintieren – im Gegensatz beispielsweise zu einigen Vogelarten, Hamstern und Zierfischen.
Häufig muss der Mieter sich mit dem Vermieter über diese Tierhaltung in der Wohnung einigen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.