Die Geschworenenjury eines Gerichts in London hat Boris Becker schuldig gesprochen
Boris Becker schuldig wegen Insolvenzverschleppung – Der ehemalige deutsche Tennis-Weltstar Boris Becker wurde in einem Strafprozess vor einem Londoner Gericht von der Geschworenenjury in vier von 24 Punkten der Falschaussagen und der Insolvenzverschleppung schuldig gesprochen.
Damit steht sogar eine Haftstrafe für den 54-Jährigen im Raum.
Becker hat Vermögen vorenthalten
Konkret ging es in dem Verfahren um eine Insolvenzverschleppung, nachdem Becker am 21. Juni 2017 von einem britischen Gericht für zahlungsunfähig erklärt worden war.
Die Frist für ein solches Verfahren liegt in Großbritannien üblicherweise bei zwölf Monaten, allerdings kam es immer wieder zu Verzögerungen, sodass es letztendlich in 24 Anklagepunkten zum Strafprozess kam.
Gegenüber dem für ihn bestimmten Insolvenzverwalter Mark Ford soll Boris Becker erhebliche Vermögen nicht angegeben und so seine echten Verhältnisse verschleiert haben.
Becker selbst beteuerte, dass er werde die Zeit noch die Expertise gehabt hatte, sein Vermögen klar einzuordnen und sein Rechtsanwalt Jonathan Laidlaw bezeichnete ihn gar als naiv und bestätigte, dass sich Becker nicht um seine Finanzen gekümmert habe.
Diesen Aussagen schenkten weder Staatsanwältin Rebecca Chalkley noch die Mitglieder der Geschworenen Glauben.
Sie sahen es als erwiesen an, dass Becker beispielsweise erhebliche Summen unter anderem an seine Ex-Frauen Lilly und Barbara Becker übertragen hatte und außerdem soll er sein Elternhaus in Leimen, das ihm gehört, nicht als Vermögen angegeben, gleichzeitig aber verpfändet haben.
Entscheidung über Strafmaß am 29. April
Die Entscheidung über das Ausmaß der Strafe wird am 29. April von der zuständigen Richterin verkündet. Bis dahin darf Becker das Land nicht verlassen, kann allerdings Berufung gegen den Schuldspruch einlegen.
Dies scheint aber nur dann sinnvoll, wenn er nachweisen kann, dass in der Verhandlung Fehler gemacht wurden. Zu Beginn des Prozesses war sogar die Rede von einem Strafmaß über höchstens sieben Jahre Gefängnis.
In Anbetracht der Tatsache, dass er in nur vier Anklagepunkten für schuldig befunden wurde, könnte er mit einer geringeren Strafe davonkommen. Am 29. April weiß er mehr.
Wir bleiben am Tennisball für Sie. BerlinMorgen.