Der gelbe Schein ist noch im Umlauf
Der gelbe Schein – Er sollte ab diesem Jahr ausgedient haben: Der gelbe Schein bei Krankheiten. Der Arzt stellt ihn aus, wenn man eine Krankheit hat, mit der man nicht arbeitsfähig ist. Das System sollte umgestellt werden. Doch da hapert es.
Nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (4. Januar) weist die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen darauf hin, dass der gelbe Schein in vielen Praxen noch gar nicht elektronisch erzeugt werden kann. Dafür steht die Technik noch nicht zur Verfügung.
Personalabteilungen technisch noch nicht gerüstet
In anderen Bundesländern dürfte es nicht viel anders aussehen. Denn es fragt sich, ob der gelbe Schein nicht weiterhin von so manchen Arbeitgebern favorisiert wird.
Die Personalabteilungen können oftmals die entsprechende digitale Information gar nicht abrufen, auch dort wegen fehlender Aufstockung der technischen Gegebenheiten.
Dagegen funktioniert das Verfahren zwischen den Arztpraxen und den Krankenkassenschon recht gut.
Hier wird die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit in 4 von 5 Fällen online weitergereicht.
Viele Ärzte schreiben ohnehin nicht krank. Darunter fallen die Fachgebiete Radiologie, Kinderkrankheiten und Labortechnik.
Auch unter den psychotherapeutischen Maßnahmen findet sich selten eine Krankschreibung.
Doch die meisten Praxen müssen sich damit auseinandersetzen, dass der gelbe Schein in der Versenkung verschwinden soll.
Die Kassenärztliche Vereinigung vermutet Widerstand.
Ärzte, die ihre Praxis bald schließen oder übergeben wollen, könnten die grundlegende Änderung verweigern.
Dafür müssen sie jedoch mit 2,5 % Strafe rechnen, einbehalten vom geforderten Honorar. Das werden viele ältere Mediziner hinnehmen.
Keine Nachteile für Patienten – Der gelbe Schein
Für die Patienten sind keine Nachteile zu befürchten. Wenn das neue Übermittlungssystem nicht installiert ist, greift weiterhin der gelbe Schein. Sie erhalten ihn nach wie vor dreifach, einmal für sich selbst, einmal für den Arbeitgeber und einmal zum Weiterreichen an die Krankenkasse.
Privatpatienten und solche, die Beihilfe-berechtigt sind, sind von den Änderungen ausgenommen, jedenfalls bislang. Ihre Meldung wird weiterhin auf Papier ausgedruckt.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.