Telefonische Krankschreibung – wie funktioniert sie?
Telefonische Krankschreibung – Wie die telefonische Krankschreibung während der Corona-Pandemie funktioniert hat, wird nun dauerhaft eingeführt.
Patienten können sich bei leichteren Erkrankungen generell telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet über eine Änderung der entsprechenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie.
Die Regelung tritt sofort nach Beschluss in Kraft und betrifft alle Krankheitsbilder mit absehbar nicht schwerem Verlauf.
Während der Pandemie galt die telefonische Krankschreibung nur für leichte Atemwegserkrankungen, während schwere Fälle ausgenommen waren.
Die erste Voraussetzung ist, dass die Patienten den Arztpraxen bekannt sein müssen.
Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wurde mehrmals verlängert und lief im April aus.
Nun soll sie dauerhaft festgeschrieben werden, um Arztpraxen zu entlasten und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern zu senken.
Infektionsrisiko in den Wartezimmern zu senken – Telefonische Krankschreibung
Neben der telefonischen Krankschreibung gibt es auch die Möglichkeit einer Videosprechstunde als Alternative zum persönlichen Praxisbesuch.
Bei bekannten Patientinnen und Patienten kann eine Krankschrift bis zu sieben Tage per Video ausgestellt werden, bei unbekannten Patientinnen oder Patientin sind es bis zu drei Tage.
Krankschreibung Definition
Das Thema Krankschreibung ist im Allgemeinen ein medizinisches und rechtliches Thema, das in verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt wird.
Eine Krankschreibung, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, ist ein offizielles Dokument, das von einem Arzt ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person aufgrund von Krankheit oder einer Verletzung nicht in der Lage ist zu arbeiten. In den meisten Ländern müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern eine Krankschreibung vorlegen, wenn sie aufgrund von Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen können und dafür Lohnfortzahlung oder Krankengeld beanspruchen möchten.
Hier sind einige allgemeine Punkte zu Krankschreibungen:
- Besuch beim Arzt: Wenn Sie sich krank fühlen und nicht arbeiten können, sollten Sie so bald wie möglich einen Arzt aufsuchen.
- Untersuchung: Der Arzt wird eine Untersuchung durchführen, um zu bewerten, ob Sie arbeitsunfähig sind.
- Ausstellung der Bescheinigung: Wenn der Arzt feststellt, dass Sie nicht in der Lage sind zu arbeiten, wird er eine Krankschreibung ausstellen.
- Informieren des Arbeitgebers: Sie müssen Ihren Arbeitgeber in der Regel unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren und die Krankschreibung nach den betrieblichen Regeln oder gesetzlichen Vorgaben einreichen.
- Dauer der Krankschreibung: Die Krankschreibung kann für einen bestimmten Zeitraum gelten, und Sie müssen möglicherweise zu einer Nachuntersuchung erscheinen, um die Krankschreibung verlängern zu lassen, falls nötig.
- Lohnfortzahlung: Arbeitnehmer haben in vielen Ländern ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für eine bestimmte Dauer. Die genauen Regelungen können je nach Land und Arbeitsvertrag variieren.
Bitte beachten Sie, dass die Regelungen zu Krankschreibungen von Land zu Land unterschiedlich sind. In Deutschland beispielsweise ist es üblich, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am vierten Tag der Krankheit vorzulegen. Falls Sie konkrete Fragen zu den Regelungen in Ihrem Land haben, kann ich versuchen, Ihnen weitergehende Informationen zu geben.
Telefonische Krankschreibung – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.