Innenministerin Faeser will Waffenrecht bei Messern verschärfen – Erlaubte Klingenlänge bei Messern soll auf 6 Zentimeter reduziert werden
Waffenrechtverschärfung – Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat angekündigt, das Waffenrecht in Deutschland weiter zu verschärfen.
Eine der zentralen Maßnahmen ist die Reduzierung der erlaubten Klingenlänge von Messern in der Öffentlichkeit von 12 auf 6 Zentimeter.
Diese Regelung soll Ausnahmen nur für Haushaltsmesser in geschlossenen Behältnissen nach dem Kauf zulassen.
Generelles Verbot für Springmesser geplant
Zusätzlich zu den Maßnahmen zur Klingenlänge plant die Bundesregierung ein generelles Verbot für gefährliche Springmesser.
Diese Verschärfungen des Waffenrechts folgen den Forderungen der Bundesländer, die auf eine Zunahme der Gewaltverbrechen mit Messern reagieren möchten.
Die Kommunen sollen zudem mehr Waffen- und Messerverbotszonen einrichten können, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.
Diese Zonen sind ein weiteres Mittel, um den Einsatz von Messern in öffentlichen Räumen zu kontrollieren und zu verhindern.
Messerangriffe steigen deutlich an – Waffenrechtverschärfung
Die Notwendigkeit dieser Verschärfungen wird durch aktuelle Kriminalitätsstatistiken unterstrichen.
Im Jahr 2022 wurden 8951 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung mit Messern verzeichnet, was einem Anstieg von 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Diese Zahlen zeigen, dass Gewaltverbrechen mit Messern eine zunehmende Bedrohung darstellen.
Bereits jetzt ist der Erwerb und Besitz bestimmter Messer, wie Butterfly-Messer, verboten.
Verstöße gegen diese Verbote können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen geahndet werden.
Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12 Zentimetern dürfen nicht außerhalb der eigenen Wohnung oder des Grundstücks mitgeführt werden, wobei Verstöße zu Geldstrafen führen.
Waffenrecht Regelungen in Deutschland – Waffenrechtverschärfung
- Waffengesetz (WaffG): In Deutschland wird der Umgang mit Waffen durch das Waffengesetz (WaffG) geregelt, das durch verschiedene Verordnungen und Ergänzungsgesetze präzisiert wird.
- Erwerb und Besitz: Der Erwerb und Besitz von Schusswaffen ist in Deutschland streng reguliert. Es ist eine spezielle Erlaubnis erforderlich, die sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK).
- Voraussetzungen für eine WBK:
- Volljährigkeit (i.d.R. ab 18 Jahre)
- Waffensachkundeprüfung
- Zuverlässigkeitsprüfung
- Nachweis eines Bedürfnisses (z.B. als Sportschütze, Jäger oder Waffensammler)
- Persönliche Eignung
- Erlaubnispflichtige Waffen und Munition: Schusswaffen und bestimmte Arten von Munition sind erlaubnispflichtig. Dazu gehören z.B. halbautomatische Gewehre, Pistolen und Revolver.
- Verbotene Waffen: Einige Waffen sind generell verboten, darunter Schläger, Butterflymesser, Würgewaffen, Fallmesser, Totschläger, Schlagringe und Vollautomaten.
- Verbotene Gegenstände: Bestimmte Gegenstände wie Elektroschocker, und insbesondere die meisten Arten von Tränengassprays unterliegen strengen Regularien und sind in vielen Fällen verboten oder nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
- Aufbewahrung und Transport:
- Schusswaffen müssen sicher aufbewahrt werden, z.B. in einem geprüften Waffenschrank.
- Beim Transport muss darauf geachtet werden, dass die Waffen ungeladen sind und nicht zugriffsbereit transportiert werden.
- Erlaubnisfreie Waffen: Es gibt auch erlaubnisfreie Waffen, wie z.B. Luft- und Federdruckwaffen mit einer Mündungsenergie von weniger als 7,5 Joule, die ab 18 Jahren frei erworben werden können.
- Signal- und Schreckschusswaffen: Diese können unter bestimmten Bedingungen ohne WBK erworben werden, benötigen jedoch einen kleinen Waffenschein, wenn sie außerhalb des eigenen Grundstücks geführt werden sollen.
- Jagd- und Sportschützen: Jäger und Sportschützen stehen unter speziellen Regelungen. Jäger erhalten ihre Berechtigung insbesondere durch den Jagdschein, während Sportschützen ein Bedürfnis durch regelmäßige sportliche Betätigung nachweisen müssen.
- Amnestie und Altwaffen: Es gibt immer wieder Amnestieperioden für die Abgabe illegaler oder unerlaubt besessener Waffen ohne Strafe.
- Europäischer Feuerwaffenpass: Im Rahmen der EU können Waffen mit einem Europäischen Feuerwaffenpass innerhalb bestimmter Länder transportiert werden, allerdings unter restriktiven Bedingungen.
Diese Punkte bieten einen Überblick über das komplexe und umfassende Waffenrecht in Deutschland. Es ist ein sensibles Thema, das ständig weiterentwickelt und angepasst wird, um sowohl die öffentliche Sicherheit als auch die Interessen von Waffenträgern zu berücksichtigen.
Waffenrechtverschärfung – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.