Europa zieht die Notbremse: Warum das Lieferkettengesetz jetzt massiv abgeschwächt wird
Ein Gesetz in der Defensive
Lieferkettengesetz wird abgeschwächt – Das europäische Lieferkettengesetz galt lange als eines der wichtigsten Vorhaben der EU, um globale Lieferketten ethischer, transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Doch nach monatelangen Diskussionen, heftigen politischen Auseinandersetzungen und einem wachsenden Gegenwind aus der Wirtschaft steht nun fest: Die EU wird nur eine stark abgeschwächte Version verabschieden. Die ursprüngliche Ambition – Konzerne verbindlich zur Verantwortung für Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang ihrer Lieferketten zu verpflichten – wird deutlich zurückgefahren.
Unterhändler aus EU-Parlament und Ministerrat einigten sich auf einen Kompromiss, der die Zahl der betroffenen Unternehmen drastisch reduziert und mehrere zentrale Sanktionsmechanismen streicht. Damit wird ein Projekt, das einst als Durchbruch für globale Unternehmensverantwortung gefeiert wurde, für viele Kritiker nun zum Symbol europäischer Mutlosigkeit.
Von großen Zielen zu kleinen Schritten: Was übrig bleibt
Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz ab 450 Millionen Euro zur Einhaltung strenger Sorgfaltspflichten verpflichtet werden. Diese Schwellen waren bewusst gewählt, um auch mittelgroße Unternehmen in Branchen mit hohem Risiko – etwa Textil, Metallerzeugung oder Elektronik – in die Pflicht zu nehmen.
Der neue Kompromiss setzt die Messlatte jedoch um ein Vielfaches höher:
Nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro sollen unter das Gesetz fallen. Damit schrumpft der Kreis der verpflichteten Firmen auf einige wenige Großkonzerne – viele davon ohnehin bereits Teil von ESG-Programmen oder internationalen Zertifizierungssystemen.
Für kleinere industrielle Mittelständler, für global agierende Textilmarken und für zahlreiche Unternehmen im Maschinenbau entfällt damit jegliche rechtliche Verbindlichkeit. Kritiker sprechen bereits von einer „Entkernung“ des Gesetzes.
Wesentliche Bestandteile, die gestrichen wurden
Besonders schwer wiegt der Wegfall der zivilrechtlichen Haftung. Ursprünglich sollten betroffene Personen – etwa Arbeiterinnen und Arbeiter in Zulieferbetrieben – die Möglichkeit erhalten, vor europäischen Gerichten gegen Unternehmen zu klagen, wenn diese gegen menschenrechtliche oder ökologische Standards verstoßen.

Der neue Entwurf streicht diese Klagemöglichkeit komplett. Damit bleibt Opfern von Ausbeutung oder Umweltzerstörung nur der Weg über Behörden, die Verstöße verfolgen und Geldbußen verhängen können. Die Höchststrafe: maximal drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes. Ein Betrag, der für manche Konzerne zwar erheblich ist, aber nicht denselben präventiven Charakter hat wie ein gerichtliches Haftungsrisiko.
Auch die Pflicht zur Erstellung und Umsetzung von Klimaaktionsplänen entfällt. Dies ist besonders brisant, weil die EU gleichzeitig versucht, ihre Klimaziele verschärft durchzusetzen. Dass Betriebe nun keine verbindlichen Transformationsstrategien mehr vorlegen müssen, wird von Klimaorganisationen als Rückschritt kritisiert.
Wie es dazu kam: Der politische und wirtschaftliche Widerstand
Die Reform war von Beginn an umkämpft. Als das EU-Parlament im April 2024 erstmals grünes Licht für die ambitionierte Version des Gesetzes gab, schien der Druck auf Unternehmen weltweit zu wachsen. Doch schon damals begannen EU-Mitgliedsstaaten und Wirtschaftsverbände, gegen die Auflagen zu mobilisieren.
Wirtschaft fürchtet Bürokratie und Wettbewerbsnachteile
Der europäische Mittelstand, insbesondere in Deutschland, Österreich und Italien, warnte vor einer „Überregulierung“, die in globalen Wettbewerbsstrukturen kaum umzusetzen sei. Viele Unternehmen argumentierten, sie könnten ihre weltweiten Supply Chains nicht vollständig kontrollieren und haftbar gemacht werden für Verstöße, die sie nicht direkt steuern können.
Zudem befürchteten Industrievertreter massive Kosten für Audits, Zertifizierungen und Dokumentationen, die in Branchen mit geringen Margen existenzgefährdend sein könnten.
Konservative und rechte Parteien drehten die Mehrheitsverhältnisse
Die Abschwächung der Richtlinie erfolgte schließlich im EU-Parlament durch ein politisches Bündnis, das so zuvor kaum denkbar schien. Die großen konservativen Fraktionen, darunter CDU und CSU, setzten sich gemeinsam mit rechten und rechtsextremen Parteien durch. Diese neue Machtkonstellation verschob die Gewichte und führte zu einem Beschluss, der weit hinter den Erwartungen der linken und progressiven Fraktionen zurückblieb.
Bundeskanzler Friedrich Merz als Bremser
Eine entscheidende Rolle spielte auch die deutsche Bundesregierung. Der neue Bundeskanzler Friedrich Merz machte bereits bei seinem Amtsantritt im Mai in Brüssel deutlich, dass er das europäische Lieferkettengesetz für überflüssig hält. Seine Argumentation: Die Vorgaben seien realitätsfern, belasteten vor allem deutsche Industriekonzerne und könnten zur Abwanderung von Produktion führen.
Merz forderte sogar die vollständige Abschaffung der Richtlinie. Dass am Ende ein Kompromiss statt eines Totalstopps steht, wird in Brüssel als Versuch gewertet, die Interessen des deutschen Wirtschaftsflügels mit den politischen Realitäten der EU zu versöhnen.
Was die Abschwächung für Betroffene bedeutet
Für Menschen in Niedriglohnländern, die in globalen Lieferketten arbeiten, bedeutet der neue Entwurf weniger Schutz. Ohne zivilrechtliche Haftung bleibt es weiterhin schwer, Unternehmen direkt für Verstöße verantwortlich zu machen.
Dass nur Großkonzerne verpflichtend Menschenrechtssorgfalt nachweisen müssen, lässt eine Lücke genau dort, wo viele Probleme entstehen: In unteren Lieferkettenstufen, die oft im Einflussbereich kleiner und mittlerer europäischer Unternehmen liegen. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Umweltverschmutzung – all diese Risiken sind dadurch nicht verschwunden, aber die rechtliche Kontrolle wird weniger umfassend.
Auch Umweltaktivisten warnen, dass die Streichung von Klimaplänen ein fatales Signal sendet. Europa, das sich immer als Vorreiter im globalen Klimaschutz präsentierte, schwächt ein Instrument ab, das Unternehmen zu langfristigen, verbindlichen Dekarbonisierungsstrategien verpflichtet hätte.
Warum der Kompromiss dennoch nicht das Ende des Projekts ist
Trotz aller Kritik bleibt das Lieferkettengesetz ein wichtiger Schritt. Zwar fällt es schwächer aus als ursprünglich geplant, doch es verpflichtet erstmals Konzerne in der EU zu systematischer Sorgfalt in ihren globalen Geschäftsbeziehungen.
Viele Experten betrachten die jetzige Version als Mindeststandard, der künftig ausgebaut werden kann. Sollten politische Mehrheiten in Brüssel wieder progressiver werden, könnte die Richtlinie nachgeschärft werden – ähnlich wie es bereits bei Umweltstandards mehrfach der Fall war.
Zudem sehen einige Beobachter den Kompromiss als pragmatische Lösung: Lieber ein abgeschwächtes Gesetz, das breite Zustimmung findet und tatsächlich angewendet wird, als ein ambitioniertes Regelwerk, das in der Praxis nie zustande gekommen wäre.
Die nächsten Schritte: Wer jetzt entscheiden muss
Der Kompromiss ist noch nicht final beschlossen. Sowohl das EU-Parlament als auch der Ministerrat müssen erneut zustimmen. Hier könnte das Gesetz theoretisch noch scheitern – etwa wenn linke und grüne Fraktionen das Paket geschlossen ablehnen oder einzelne Staaten ihre Zustimmung verweigern.
Allerdings gilt die Wahrscheinlichkeit dafür als gering. Viele Regierungen, darunter die deutsche, betrachten den Entwurf als politisch tragfähigen Kompromiss, der Wirtschaft und Menschenrechtszielen zugleich Rechnung trägt.
Ein beschädigtes Symbol europäischer Werte?
Die Abschwächung des Lieferkettengesetzes löst weit über Brüssel hinaus Debatten aus. Für Aktivisten und Menschenrechtsorganisationen steht mehr auf dem Spiel als nur ein Stück Gesetzgebung. Es geht um die Frage, welche Rolle Europa in der globalisierten Welt spielen will: Soll die EU weiterhin als normative Macht auftreten, die internationale Standards setzt? Oder weicht sie zunehmend wirtschaftlichem Druck und geopolitischer Konkurrenz?
Die jetzige Entscheidung wird in diesem Licht als Signal gewertet – als Zeichen dafür, dass Europa in Krisenzeiten eher auf wirtschaftliche Entlastung setzt als auf moralische Ambition.
Der lange Weg zu fairen Lieferketten bleibt unvollendet – Lieferkettengesetz wird abgeschwächt
Das Lieferkettengesetz wird kommen, aber es wird nicht die Hoffnungen erfüllen, die es einst entfacht hat. Es wird einigen großen Konzernen neue Pflichten auferlegen, doch es wird viele strukturelle Probleme globaler Lieferketten nicht lösen.
Für die einen ist das ein notwendiger Realismus, für die anderen ein Versagen europäischer Politik.
Fest steht: Die Debatte wird weitergehen – und sie wird Teil eines größeren Konflikts bleiben. Ein Konflikt zwischen Wirtschaftsfreiheit und Verantwortung, zwischen politischer Machbarkeit und moralischem Anspruch, zwischen europäischen Werten und globalen Machtverhältnissen.
Und Europa wird bald erneut entscheiden müssen, auf welcher Seite es stehen will.
Lieferkettengesetz wird abgeschwächt – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.




























