Berlin, 26. Februar 2026 – Berlin Morgen Zeitschrift, Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag eine weitreichende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet, um die Militärische Drohnenabwehr massiv zu stärken. Angesichts einer besorgniserregenden Zunahme verdächtiger Drohnenflüge über militärischen Anlagen und kritischer Infrastruktur – hinter denen Experten häufig russische Akteure vermuten – erhält die Bundeswehr nun erweiterte Kompetenzen. Die Streitkräfte dürfen Drohnen künftig direkt mit Jammern oder Waffengewalt abfangen, wenn zivile Behörden um Hilfe bitten oder akute Gefahr im Verzug ist. Parallel dazu verschärft das Gesetz das Vorgehen gegen Störungen an Flughäfen: Klimaprotest-Aktionen in Sicherheitsbereichen werden künftig als Straftat mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet, anstatt lediglich als Ordnungswidrigkeit.
Bundestag beschließt Ausweitung der Kompetenzen
In einer historischen Sitzung hat der Deutsche Bundestag eine umfassende Reform des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet. Kernpunkt der Neuregelung ist die militärische Drohnenabwehr, die künftig weit weniger bürokratischen Hürden unterliegt. Bisher war der Einsatz der Bundeswehr im Inneren streng reglementiert und oft nur im Rahmen der Amtshilfe nach langwierigen Abstimmungsprozessen möglich.
Diese Zeiten sind nun vorbei. Die Bundeswehr darf ab sofort eigenständig reagieren, wenn eine unmittelbare Gefahr für kritische Infrastrukturen oder militärische Liegenschaften besteht. Dies gilt insbesondere für die Erkennung und Neutralisierung von Kleinstdrohnen, die aufgrund ihrer geringen Größe für herkömmliche Radarsysteme schwer fassbar sind.
Strategische Reaktion auf hybride Kriegführung
Seit dem Ausbruch großflächiger Konflikte in Osteuropa hat sich die Zahl der Drohnensichtungen über deutschen Kasernen und Rüstungsbetrieben vervielfacht. Experten sind sich einig, dass es sich hierbei nicht um Hobby-Piloten handelt, sondern um gezielte Ausspähung durch fremde Nachrichtendienste. Die militärische Drohnenabwehr fungiert hierbei als Schutzschild gegen hybride Angriffe, die darauf abzielen, Informationen über Truppenbewegungen oder logistische Kapazitäten zu gewinnen.
Durch die neuen Befugnisse können Störsender (Jammer) nun präventiv eingesetzt werden, ohne dass eine vorherige Freigabe durch zivile Luftfahrtbehörden in jedem Einzelfall vorliegen muss. Dies verkürzt die Reaktionszeit von Minuten auf Sekunden – ein entscheidender Faktor, da moderne Drohnen Geschwindigkeiten erreichen, die kaum Spielraum für Zögern lassen.
Technische Ausrüstung und das Abwehrzentrum Berlin
Um die militärische Drohnenabwehr effektiv umzusetzen, wurde in Berlin ein neues Koordinationszentrum eingeweiht. Hier laufen alle Datenströme der zivilen Flugsicherung und der militärischen Luftraumüberwachung zusammen. Ziel ist ein „gläserner Himmel“, an dem jedes unautorisierte Signal sofort identifiziert wird.
Die technische Ausstattung umfasst dabei sowohl kinetische als auch nicht-kinetische Wirkmittel. Während Jamming die Verbindung zwischen Pilot und Drohne unterbricht, können in extremen Gefahrensituationen auch Abfangdrohnen oder Laserwaffen eingesetzt werden. Die militärische Drohnenabwehr stützt sich somit auf ein Multi-Layer-System, das für verschiedene Szenarien die passende Antwort bereithält.
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Rechtliche Verschärfungen für zivile Akteure
Neben den rein militärischen Aspekten nimmt das Gesetz auch zivile Störer in die Pflicht. Die Blockade von Flughäfen durch Klima-Aktivisten oder unvorsichtige Hobby-Piloten wird künftig nicht mehr als Kavaliersdelikt gewertet. Die Einstufung solcher Taten als Verbrechen bedeutet, dass Freiheitsstrafen drohen, statt lediglich Bußgelder. Dies entlastet die militärische Drohnenabwehr, da sich die Einsatzkräfte auf tatsächliche staatliche Bedrohungen konzentrieren können, statt durch zivilen Ungehorsam abgelenkt zu werden.
Die Rolle der Polizei und Amtshilfe
Obwohl die Bundeswehr nun mehr Eigenverantwortung trägt, bleibt die Polizei der Länder erste Anlaufstelle für die allgemeine Gefahrenabwehr. Doch oft fehlt es den Polizeibehörden an den notwendigen High-Tech-Geräten. Die militärische Drohnenabwehr wird daher oft im Wege der technischen Unterstützung angefordert. Das neue Gesetz vereinfacht diese Kooperation massiv, indem es standardisierte Protokolle für den Datenaustausch und den Einsatz militärischer Hardware durch Polizeikräfte festlegt.
Finanzierung und langfristige Planung
Die Bundesregierung stellt für den Ausbau dieser Kapazitäten im laufenden Haushaltsjahr zusätzliche Milliardenbeträge zur Verfügung. Die militärische Drohnenabwehr ist ein kostenintensives Unterfangen, da die Gegenseite ständig ihre Verschlüsselung und Flugmuster ändert. Ein Wettrüsten am Himmel ist in vollem Gange.
„Wir müssen technologisch immer einen Schritt voraus sein, um die Souveränität unseres Luftraums zu garantieren“, betont ein führender Verteidigungsexperte der Regierungskoalition.
Internationale Kooperation im NATO-Verbund
Deutschland steht mit dieser Problematik nicht allein da. Die militärische Drohnenabwehr wird zunehmend auf NATO-Ebene koordiniert. Der Austausch von Signaturdaten bekannter Drohnentypen aus Konfliktgebieten hilft dabei, die eigenen Systeme zu kalibrieren. Das neue Gesetz ermöglicht es Deutschland zudem, schneller Informationen mit Partnern zu teilen, was die kollektive Sicherheit des Bündnisses stärkt.
Expertenmeinung zur neuen Gesetzeslage
Ein namhafter Experte für Sicherheitspolitik, Dr. Christian Mölling, ordnet die Lage wie folgt ein: „Die Reform ist ein notwendiger Schritt, um der Realität moderner Konflikte gerecht zu werden; die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit verschwimmt im Luftraum zusehends.“ Diese Einschätzung unterstreicht, warum die militärische Drohnenabwehr so tiefgreifend in bestehende Rechtsstrukturen eingreifen muss.
Herausforderungen bei der Detektion
Ein großes Problem bleibt die Unterscheidung zwischen harmlosen Vögeln und hochentwickelten Mini-Drohnen. Die Sensoren der militärischen Drohnenabwehr müssen mit künstlicher Intelligenz arbeiten, um Fehlalarme zu minimieren. Ein Abschuss im urbanen Raum birgt immer Risiken durch herabfallende Trümmer, weshalb die Entscheidungsgewalt nun klar geregelt ist, um Haftungsfragen im Vorfeld zu klären.
Öffentliche Wahrnehmung und Datenschutz
Kritiker äußern Besorgnis über die zunehmende Überwachung des öffentlichen Raums. Doch die Befürworter halten dagegen, dass die militärische Drohnenabwehr nicht der Überwachung von Bürgern dient, sondern dem Schutz vor physischen Angriffen und Spionage. Die Privatsphäre bleibe gewahrt, da die Systeme lediglich auf die Funkfrequenzen und Bewegungsmuster von Flugobjekten reagieren, nicht auf die Inhalte, die diese Drohnen möglicherweise filmen.
Zukunftsperspektiven der Luftraumsicherheit
In den kommenden Jahren wird die Integration von KI in die militärische Drohnenabwehr weiter voranschreiten. Autonome Abfangsysteme, die ohne menschliches Eingreifen Bedrohungen erkennen und unschädlich machen, sind bereits in der Testphase. Berlin wird hierbei als Testfeld für neue Technologien dienen, die später bundesweit ausgerollt werden sollen.
Schutzschild über der Hauptstadtregion
Besonders für den Raum Berlin-Brandenburg, mit seinen zahlreichen Regierungsgebäuden und internationalen Flughäfen, ist die Neuregelung ein Segen. Hier ist die Dichte an sensiblen Zielen am höchsten. Die militärische Drohnenabwehr sorgt dafür, dass Großveranstaltungen und Staatsbesuche künftig besser vor asymmetrischen Bedrohungen aus der Luft geschützt sind.





























