Insolvenzen von Stromanbietern entwickeln sich zu einer alltäglichen Schlagzeile
Stromlieferanten stellen Versorgung ein – Vor einigen Jahren war es eine Seltenheit von einer Insolvenz oder der Geschäftsaufgabe eines Stromlieferanten in Deutschland zu hören.
Seit dem Herbst 2021 sind diese Schlagzeilen immer häufiger zu lesen.
In der Region Berlin und Brandenburg kündigten unter anderem Lition Energie und die Otima Energie AG an, die Kunden nicht länger mit Strom zu versorgen.
Doch was passiert nach dem Erhalt eines solchen Briefes.
Nur in seltenen Fällen wird die Belieferung mit Strom von heute auf morgen beendet. Ist ein Zeitraum von einigen Wochen vorhanden, ergibt sich die Gelegenheit, mit anderen Anbietern in Kontakt zu treten.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung auf dem Energiemarkt gestaltet sich dieses Vorhaben jedoch komplizierter als gedacht.
In Deutschland wird der Strom in diesen Fällen nicht abgeschaltet.
Die Grundversorger sind dazu angewiesen, die Stromlieferung zu übernehmen.
Veränderungen wie der Einbau eines neuen Zählers müssen hierfür nicht erfolgen.
Es empfiehlt sich jedoch den Zählerstand abzulesen und schriftlich oder sogar mit einem Foto zu dokumentieren. Auf diese Weise ist es leicht zu überprüfen, ob die Abschlussrechnung des alten Energieversorgers stimmt oder Fehler aufweist.
Die Grundversorger sind nicht verpflichtet günstige Tarife anzubieten
Deutschland ist regional in ein Netz von Grundversorgern eingeteilt. Zu den großen Fünf, die den deutschen Strommarkt unter sich aufteilen, gehören LEAG, EnBW, E.ON, RWE sowie Vattenfall. Fallen Kunden eines insolventen Stromanbieters in die Grundversorgung zurück, gelten die bisherigen Preise ebenfalls nicht mehr. Zahlreiche Grundversorger sind dafür bekannt, diesen Kunden keine attraktiven Konditionen zur Verfügung zu stellen. In einigen Fällen wird es zudem erschwert, von der Grundversorgung in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
Jedoch profitieren die Grundversorger zum Teil auch von der Unwissenheit der Kunden. Wird in dem Kündigungsschreiben erwähnt, dass die Belieferung mit Strom durch den Grundversorger gesichert ist, glauben viele keine weiteren Schritte unternehmen zu müssen.
Die Konditionen eines Grundversorgungstarifs erfahren daher zahlreiche Kunden erst mit der ersten Jahresabrechnung. Ein rückwirkender Wechsel zu einem anderen Tarif ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Vergleichsportale haben in diesen Tagen kaum Alternativen anzubieten
Der einfachste Weg zum Wechsel des Stromanbieters war für lange Jahre der Blick auf Vergleichsportale. In diesem Tagen fallen die Antworten auf die Suchanfragen sehr spärlich auf. Die geringe Anzahl an Anbietern macht sich ebenso bemerkbar als die abwartende Haltung einiger Stromanbieter. Zahlreiche Unternehmen bieten Neukunden keine neuen Tarife mehr an und warten zunächst einmal die Entwicklung auf dem Strommarkt ab.
Mit wenigen Klicks zum günstigsten Tarif zu kommen, ist in diesen Tagen ein fast unmögliches Unterfangen. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich der Markt wieder stabilisiert, um auch auf dem deutschen Strommarkt wieder Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung zu haben.
Wir bleiben für Sie am Ball – BerlinMorgen.