Die Impfpflicht für Pflegekräfte sorgt nach wie vor für Konflikte
Impfpflicht für Pflegeeinrichtungen – Seit Mittwoch, den 16. März dürfen ungeimpfte Personen Arbeitsstätten, die im Pflegesektor verankert sind, nicht mehr betreten.
Dennoch gehen auch weiterhin tausende Personen ihrem Dienst nach.
Kündigungen wurden bisher nur vereinzelt bekannt.
Gleichzeitig ist es unvermeidbar, dass sich unter den 16 Millionen ungeimpften Bürgern der Bundesrepublik auch ein Anteil an Menschen befindet, die in Pflegeeinrichtungen tätig sind.
Arbeitgeber dürfen das Betretungsverbot nicht selbst aussprechen, sondern müssen die Namen der ungeimpften Mitarbeiter dem regionalen Gesundheitsamt melden.
Von dort wird in letzter Konsequenz entschieden, ob die Fachkräfte weiterhin ihrem Beruf nachgehen können oder das Verbot, die Einrichtungen zu betreten, einem Berufsverbot gleichkommt.
In vielen Einrichtungen fehlt nach wie vor ein Plan B – Impfpflicht für Pflegeeinrichtungen
Schon kurz nach der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wurde deutlich, dass eine große Lücke an Arbeitskräften nicht von heute auf morgen zu ersetzen wäre.
In den letzten Wochen war daher immer wieder von verlängerten Fristen oder der Aussetzung der Impfpflicht die Rede.
Einrichtungen, die mit einem Plan B von sich reden machten, wurden hierbei kaum erwähnt.
Einer der Gründe hierfür liegt in einem generellen Fachkräftemangel in der Pflege.
Sowohl in Krankenhäusern als auch Pflegeheimen wurden in den letzten 20 Jahren massive Sparmaßnahmen durchgesetzt.
Der geringe Lohn bei einer gleichzeitig starken körperlichen Beanspruchung, leistet ebenfalls einen Beitrag dazu, dass Pflegeberufe zunehmend an Attraktivität verlieren.
Pflegebedürftige Menschen dürfen nicht zum Spielball der Politik werden
Die Impfpflicht für Pflegekräfte war innerhalb der Politik in vielfacher Hinsicht ein Versuchskaninchen, um den Boden für die allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren zu bereiten. Während die Debatten im Bundestag zu diesem Thema noch laufen, zeigt sich, wie schwierig es ist, eine Gruppe von Personen per Gesetz zur Impfung zu drängen.
Die Vorstellung von Politikern wie Karl Lauterbach, dass ein nüchterner Gesetzestext ausreicht, um Menschen von einem aus Überzeugung gewählten Standpunkt abzubringen, erscheint nach dem 15. März fast schon absurd.
Leidtragende sind die Pflegebedürftigen, die zukünftig mit noch stärker beanspruchtem Pflegepersonal rechnen müssen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.