Jetzt steht fest: Freizeiteinrichtungen müssen zuerst auf Gas verzichten
Bundesnetzagentur legt Gasverteilung fest – Bis dato waren die nächsten Handlungsschritte im Fall einer akuten Gasnotlage nicht mehr als pure Spekulation.
Die Bundesnetzagentur hat sich jetzt zu diesen Vermutungen geäußert und konkreter Stellung bezogen.
Zuerst ohne Gas auskommen müssten Freizeiteinrichtungen. Als Beispiele aufgeführt wurden Spaßbäder.
Einen vergleichbaren Stellenwert besitzen auch Kinos, Theater oder Freizeitparks. Das fehlende Gas kommt allerdings keiner erzwungenen Schließung gleich.
Eine Mehrheit der Betriebe könnten auch ohne Gaslieferung weiter betrieben werden.
Ist zum Großteil die Heizung und Warmwasserversorgung betroffen, müssten sich auch die Besucher auf Einschränkungen einstellen.
Industrielle Gasverbraucher werden nach 6 Kriterien bewertet
Mit Spannung erwartet wurden Informationen, welche die Wirtschaft betreffen.
Industrielle Gaskunden würden durch den Vergleich von 6 Bewertungskriterien in verschiedene Kategorien unterteilt.
Die Größe des Unternehmens findet in der Bewertung ebenso Berücksichtigung als eventuelle Sicherheitsrisiken, die durch eine sofortige Trennung von der Gasversorgung absehbar wären.
Zu den Bewertungskriterien zählt auch der wirtschaftliche Schaden, der einem Unternehmen zugemutet werden würde.
Die Netzagentur erklärte, dass momentan 2500 Unternehmen in Deutschland als Großverbraucher mit mehr als 10 Megawattstunden Verbrauch pro Stunde gelten würden.
Die Einteilung, welche Betriebe kein Gas mehr erhalten würde, erfolge nicht leichtfertig, sondern würde nur nach einer sehr gründlichen Abwägung erfolgen.
Die Netzagentur nennt die geschützten Kunden – Bundesnetzagentur legt Gasverteilung fest
Der potenzielle Stopp russischer Gaslieferungen hat eine Diskussion um die geschützten Kunden entbrennen lassen. Die Bezeichnung umfasst Gasverbraucher, denen in einem Worst-Case-Szenario zuletzt der Gashahn abgedreht wird. Die Bundesnetzagentur hat jetzt klargestellt, dass in diese Gruppe von Kunden Privathaushalte ebenso wie Feuerwehr, Krankenhäuser und Schulen gehören.
Diese Stellungnahme beendet mögliche Spekulationen und zeigt eine Leitlinie für den Umgang mit knapper werdendem Erdgas auf. Privathaushalte müssen demnach erst bei einer sehr akuten Gasnotlage damit rechnen in der Verteilung der Ressourcen den Kürzeren zu ziehen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.