Die Gas-Umlage soll Insolvenzen vorbeugen
Umlage für Gasversorger – Die steigenden Preise für den Einkauf von Erdgas stellt auch die Energiekonzerne vor ein ernsthaftes Problem.
Liegen die Einkaufspreise deutlich über den Preisen für den Endverbraucher, kann ein Konzern auf Dauer nicht wirtschaftlich agieren.
Einige Energieunternehmen standen aus diesem Grund in den vergangenen Wochen vor einer möglichen Zahlungsunfähigkeit.
Diese Nachricht hat auch die Bundesregierung auf den Plan gerufen.
Durch eine Gas-Umlage auf den Verbraucher sollen die Unternehmen vor der Insolvenz gerettet werden.
Gezahlt werden soll die Umlage von den Kunden. Ganz konkret sollen die Gasimporteure die Mehrbeschaffungskosten an die Verbraucher weitergeben können.
Dieser Rettungsanker schwebt jedoch über vielen deutschen Haushalten mit Gasheizungen und Herden derzeit wie das berühmte Damoklesschwert.
Schon ab Oktober könnte Verbrauchern die Gas-Umlage drohen
Die Weitergabe der Mehrbeschaffungskosten in Form der Gas-Umlage soll die Verbraucher pünktlich zu Beginn der Heizperiode im Oktober erreichen.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) rechnet damit, dass sich die betroffenen Haushalte auf eine Mehrbelastung zwischen 1,5 und 5 Cent pro Kilowattstunde einstellen müssen.
Neben der ebenfalls zu erwartenden Preissteigerungen für Erdgas ist eine jährliche Mehrbelastung im dreistelligen Bereich über die Gas-Umlage ebenfalls Gewissheit.
Habeck kündigte im gleichen Atemzug Entlastungen für die Bürger an, die aufgrund der Einkommenshöhe diese Mehrbelastungen nicht mehr aus eigener Kraft stemmen können.
Wie diese Unterstützung konkret aussehen soll, ließ der Bundeswirtschaftsminister dagegen offen.
Rechtlich stehen dem Vorhaben noch einige Hürden im Weg – Umlage für Gasversorger
Der vermeintlich einfachste Weg ist nicht immer auch mit dem deutschen Recht zu vereinbaren. Diese Hürden könnten sich auch bei der Umsetzung der Gas-Umlage ergeben. Im Energie-Sicherungsgesetz sind solche Umlagen eigentlich ausgeschlossen.
Dieser Rechtstext könnte somit den Verbrauchern eine Möglichkeit geben, Klage einzureichen. Das Gesetz schützt insbesondere Kunden mit Festpreis-Verträgen vor unerwarteten Mehrkosten.
Wie die Politik dieses Problem lösen will, wird daher mit Sicherheit zu zahlreichen Diskussionen führen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.