Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für das 19. Atomgesetznovelle beschlossen
Atomgesetznovelle – Damit werden die atomrechtlichen Voraussetzungen für einen befristeten Streckbetrieb der Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis spätestens zum 15. April 2023 geschaffen.
Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass für den weiteren Leistungsbetrieb der Anlagen nur die in der jeweiligen Anlage noch vorhandenen Brennelemente zu nutzen sind.
Der Einsatz neuer Brennelemente ist nicht zulässig. Am 15. April 2023 müssen die Kraftwerke dann spätestens ihren Leistungsbetrieb einstellen Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Es bleibt beim Atomausstieg Deutschland wird zum 15. April 2023 endgültig aus der Atomkraft aussteigen.
Es wird keine Laufzeitverlängerung und keine Beschaffung neuer Brennstäbe geben – und damit auch keine zusätzlichen hochradioaktiven Abfälle.
Der Gesetzentwurf sorgt für einen Beitrag zur Stromnetzstabilität
Denn die Kernenergie ist eine fluktuierende Erzeugung, sie lässt sich nicht regulieren.
Die Kernkraftwerke werden immer teurer und verursachen hohe Kosten für den Steuerzahler durch die Rückstellungen in die Sicherheitsfonds.
Dieses Gesetz beendet diese Investition in eine Technologie, deren Abwicklung noch Jahrzehnte andauern wird.“
Der Gesetzentwurf zum Atomausstieg soll am 15. April 2023 endgültig beschlossen werden und somit auch keine zusätzlichen hochradioaktiven Abfälle anfallen.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke begründet dies mit den hohen Kosten, welche der Atomstrom bereits jetzt für den Steuerzahler verursacht und welche noch weiter steigen würden, da die Kernkraftwerke immer teurer sowohl in ihrer Unterhaltung als auch in der Endlagerung radioaktiver Stoffe werden.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke sieht in einer Trennung vom Atomstrom die Chance für Deutschland, sich weiter zu entwickeln und energie- sowie klimapolitisch weiter vorne mitzuspielen.
Dies begründet sie mit den hohen Kosten, welche der Atomstrom bereits jetzt für den Steuerzahler verursacht und welche noch weiter steigen würden, da die Kernkraftwerke immer teurer sowohl in ihrer Unterhaltung als auch in der Endlagerung radioaktiver Stoffe werden.
Robert Habeck ist sehr zuversichtlich – Atomgesetznovelle
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck ist zuversichtlich: „Der heutige Kabinettbeschluss schafft Klarheit. Die Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 können im Streckbetrieb bis zum 15. April 2023 weiter Strom erzeugen.
Danach wird Schluss sein. Es gibt keine neuen Brennstäbe.“ Im Winter 23/24 werden sie laut Habeck andere und bessere Ausgangbedingungen haben: „Wir werden deutlich mehr Gas, auch über eigene LNG-Terminals importieren können. Die Stromnetze werden verstärkt, die Transportkapazitäten erhöht sein“
Auch zusätzliche Erzeugungskapazitäten am Netz seien vor allem zur Nutzung von erneuerbaren Energien geplant:
„Es liegt weiter harte Arbeit vor uns, aber die Richtung ist klar gesetzt“, so der Minister abschließend.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.