Privathaushalte und Unternehmen werden im Dezember entlastet
Gasabschlag für Dezember ist beschlossen – Im Zuge der Gaspreisbremse wurde auch über eine sofortige Entlastung für Haushalte und Unternehmen, die Gas verwenden, verhandelt.
Diese Entlastung sieht vor, dass der Abschlag für den Monat Dezember vom Staat übernommen wird.
Um diesen ausgearbeiteten Vorschlag in die Realität umzusetzen, war jedoch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
Am Mittwoch kamen die Abgeordneten des Bundesrats zusammen und stimmten über die staatliche Gashilfe ab.
Die Sondersitzung kam zu dem Ergebnis, dass es nicht erforderlich sei, den Vermittlungsausschuss einzuberufen.
Diese Maßnahme wäre ein legitimes Mittel gewesen, mit welchem der Inhalt des Gesetzes noch einmal zur Verhandlung gestanden hätte.
Die als Gesetz umfasste Gasbremse muss somit nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden.
Die Kriterien für die Soforthilfe richten sich nach dem Verbrauch
Schon in den frühen Anfangsstadien der Verhandlungen über die Gasbremse soll festgestanden haben, dass diese Entlastung nicht nur für Privathaushalte gelten sollte.
Im Gesetz findet sich daher der Zusatz, dass auch gewerbliche Verbraucher mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas den Abschlag für Dezember nicht bezahlen müssen.
Ausnahmen sollen lediglich für Behindertenwerkstätten, Pflegeeinrichtungen sowie Bildungsstätten gelten.
Der dortige Verbrauch darf auch höher liegen, ohne die Soforthilfe aus diesem Grund zu disqualifizieren.
Mieter erhalten ihren Anteil über die Jahresabrechnung – Gasabschlag für Dezember ist beschlossen
Kunden, die einen Direktvertrag mit einem Versorger abgeschlossen haben, soll der Abschlag noch im Monat Dezember gutgeschrieben werden. Anders sieht es bei Mietern aus, die eine Warmmiete vertraglich vereinbart haben. In diesen Fällen ist etwas mehr Geduld gefragt.
Die Ersparnis wird zuerst an den Vermieter ausgezahlt und dieser muss den Betrag in der Jahresabrechnungen auflisten und entsprechend abziehen.
Hierfür haben Vermieter laut Gesetz bis zu einem Jahr Zeit, sodass nicht unbedingt im Januar schon mit einer kleinen Entlastung der Finanzen zu rechnen ist.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.