Dürfen Energieversorger die Preise zum Jahresbeginn erhöhen?
Stoppt die Bundesregierung geplante Preiserhöhungen – Hunderte von Energieversorger haben erkennen lassen, dass für Dezember und Januar neue Preiserhöhungen für Strom und Gas auf die Kunden zukommen.
Obwohl zahlreiche Briefe die Kunden erst in den nächsten Tagen und Wochen erreichen werden, beschäftigt sich die Bundesregierung schon heute mit diesen Preiserhöhungen.
Ein neuer Gesetzentwurf soll eine rechtliche Grundlage für die Unterbindung nicht zu rechtfertigender Preiserhöhungen schaffen.
Die Regierung will dadurch verhindern, dass die Versorger die aktuelle Ausgangslage dafür nutzen, um sich unrechtmäßig an den Kunden zu bereichern.
Gleichzeitig soll vermieden werden, dass der gesamte Anteil an Kunden für säumige Kunden aufkommen muss, die nicht mehr in der Lage sind ihre Rechnungen zu begleichen und dadurch den Unternehmen geringere Gewinne einbringen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Beweispflicht
Eine der Punkte des neu ausgearbeiteten Gesetzentwurfs sieht vor, dass die Beweislast künftig bei den Energieversorgern liegt.
Bisher mussten die Verbraucher nachweisen, dass die Erhöhung nicht gerechtfertigt ist.
Diese Beweislast soll künftig umgekehrt werden.
Die Unternehmen müssen somit Beweise und Belege aushändigen, die nachweisen, dass eine Anpassung der Preise nach oben „zwingend erforderlich“ ist.
Fehlt dieser Nachweis, kann die Grundlage entfallen und die Kunden können die angekündigte Preiserhöhung ignorieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Erhöhungen, die nachweislich angebracht sind, dürfen jedoch weiterhin bei den Kunden angekündigt und auch durchgesetzt werden.
Das Bundeskartellamt soll die Preiserhöhungen überwachen – Stoppt die Bundesregierung geplante Preiserhöhungen
Der Zeitraum, in dem das neue Gesetz gelten soll, betrifft den Zeitraum von Neujahr bis zum 31. Dezember 2023. Sind Preiserhöhungen geplant, müssen diese vorab mit dem Bundeskartellamt abgesprochen werden. In dieser Behörde erfolgt die Prüfungen der eingereichten Unterlagen und schriftlichen Begründungen.
Die Behörde soll zudem die Rechtsbefugnis besitzen, die Anträge auf eine Preiserhöhung annehmen oder ablehnen zu können.
Wann dieser neue Gesetzentwurf im Bundestag zur Abstimmung kommt, steht derzeit noch nicht fest.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.