Im Jahr 2023 treten gesetzliche Änderungen in verschiedenen Bereichen in Kraft
Änderungen für das Jahr 2023 – Der oft erhobene Vorwurf, untätig zu sein, trifft bei der aktuellen Regierung definitiv nicht zu. Sehr viele Änderungen und Erleichterungen wird es im Jahr 2023 geben.
Die Renten sollen ab Juli um 3,5 Prozent, in Ostdeutschland sogar um 4,2 Prozent, steigen. Als weitere Erleichterung für Rentnerinnen und Rentner ist eine Streichung der Hinzuverdienstgrenze zu sehen.
Das bedeutet, dass Frührentner mit Beginn dieses Jahres unbegrenzt dazuverdienen können, ohne dass dies Einfluss auf den Bezug der Rente hat.
Ab sofort ersetzt das Bürgergeld das bisherige Hartz IV. Alleinstehende sollen dann 502 Euro im Monat bekommen, die Grundsicherung steigt um 50 Euro.
Außerdem sollen sich die Jobcenter verstärkt um die Integration von Arbeitslosen in den festen Arbeitsmarkt kümmern.
Auch das Kindergeld wird erhöht, und zwar einheitlich pro Kind auf 250 Euro. Dies bedeutet eine Steigerung um 31 Euro für die ersten zwei Kinder und um 25 Euro ab dem dritten Kind. Der Kinderfreibetrag steigt außerdem auf 8952 Euro.
Änderungen gibt es auch bei der Steuererklärung
Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird mit der Erklärung für 2023 auf 10908 Euro angehoben.
Bis zu diesem Betrag ist also keine Einkommensteuer nötig. Dafür müssen Besserverdienende aber auch erst ab 62810 Euro ihren Spitzensteuersatz von 42 Prozent bezahlen.
Eine weitere Erleichterung trifft ebenfalls einen nicht unwesentlichen Teil der erwerbstätigen Bevölkerung.
Dabei geht es um die Verdienstgrenze bei den Midijobs, bei denen erst ab einem Betrag von 2001 Euro höhere Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.
Eher theoretisch ist die Erhöhung der Homeoffice-Pauschale um über das Doppelte auf 1260 Euro.
Hierbei handelt es sich aber um Werbungskosten, in deren Rahmen sowieso pauschal 1200 Euro angesetzt werden können.
Weitere Erleichterungen bei Wohnkosten und Mindestlohn – Änderungen für das Jahr 2023
Die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, erhöht sich in diesem Jahr um mehr als das Doppelte auf 1,4 Millionen. Diese sollen dann auch ein auf rund 370 Euro im Monat erhöhtes Wohngeld bekommen.
Für Gas- und Stromkunden tritt ab März die Preisbremse in Kraft und die Antragstellung für stromerzeugende Photovoltaikanlagen wird vereinfacht und schließlich müssen sich viele Vermieter jetzt an den Klimaabgaben ihrer Mieter beteiligen.
Zu guter Letzt steigen die Mindestlöhne in der Pflegebranche in zwei Stufen ab Mai und Dezember.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.