Urteil zur Arbeitszeit erfolgte schon 2019
Arbeitszeit 2023 – Der Europäische Gerichtshof hat schon im Mai 2019 ein Urteil erlassen, das seitdem als grundlegend für die Erfassung der Arbeitszeit gilt.
Darin wird dem Arbeitgeber die Pflicht auferlegt, für eine „objektive, verlässliche und zugängliche“ Dokumentation der Arbeitszeit zu sorgen.
Das wirft die Frage auf, was zur Arbeitszeit genau dazugehört.
Bei vielen Arbeitsplätzen ist es nötig, sich für die Tätigkeit zu präparieren.
Dazu gehört das Anlegen einer Spezialkleidung wie Kittel und Hauben für Küchenarbeit. Sicherheitsschuhe fallen ebenfalls in diesen Bereich.
Die Berufsgenossenschaft schreibt sie für mehrere Bereich vor, darunter in Industrie und Bauwesen.
Diese Vorbereitungen sind grundsätzlich Teil der Arbeitszeit.
Der Fachbegriff dafür lautet „Rüstzeit“. Meistens wird sie in betrieblichen Vereinbarungen erwähnt, oft auch in Tarifverträgen.
Anfahrt keine Arbeitszeit 2023
Die Art und Dauer der Anfahrt sind Sache der Arbeitnehmer.
Auch wer dienstlich unterwegs ist, fällt unter diese Regelung.
Es sei denn, dass der Reisende unterwegs dienstliche Vorgänge erledigt, zum Beispiel mit Kunden kommuniziert oder Ausarbeitungen erledigt.
Eine andere Regelung gibt es auch für Außendienstler.
Hier beginnt die Arbeitszeit mit dem Verlassen der Wohnung.
Wie steht es nun mit dem Gang zur Toilette?
Das gehört zu den Selbstverständlichkeiten innerhalb der Arbeitszeit, für die sich niemand abzumelden braucht.
Das deutsche Arbeitsrecht verbietet zu kontrollieren, wie oft und für wie lange jemand die Örtlichkeit aufsucht.
Anders verhält es sich mit dem Rauchen.
Hier entscheidet die Unternehmung, ob der Zigarettengenuss in die Arbeitszeit fallen darf.
Ebenso liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, Rauchen überhaupt zu genehmigen oder zu untersagen.
Arbeitszeiterfassung mit Stempeln
Ein Kaffeeplausch kann so oder so aussehen. Kleine Unterhaltungen, wenn man sich in der Teeküche trifft, werden in der Regel geduldet. Doch sobald der Kaffee in der Kantine getrunken wird, gilt das als Arbeitszeit.
Die Kontrolle der Arbeitszeit ist per Stempeln am genauesten. Da viele Arbeitgeber noch nicht über entsprechende Anlagen verfügen, zieht sich die Umsetzung des EuGH-Urteils in die Länge.
Fest steht, dass Arbeitnehmer sich keinen Arbeitszeit-Betrug zuschulden kommen lassen sollten. Der besteht nämlich beispielsweise, wenn trotz Vorschrift für das Rauchen nicht ausgestempelt wird.
Wiederholte Ignoranz kann zur fristlosen Kündigung führen.
Arbeitszeit 2023 – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.