Schwarzarbeit – Tatsächlich nur ein Kavaliersdelikt?
„Logisch bezahle ich meine Putzfrau bar auf die Hand. Stört doch keinen. Machen doch alle.“ Schwarzarbeit ist zum Kavaliersdelikt geworden.
Strafbar ist sie de facto trotzdem. Warum denn? Stört doch keine/n – oder?
Per Definition ist Schwarzarbeit Arbeit, die bei ihrer Ausführung Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht umgeht, wenn also jemand arbeitet, ohne Steuern oder Sozialabgaben zu zahlen, aber auch, wenn jemand illegal beschäftigt ist oder unangemeldet ein zulassungspflichtiges Handwerk ausübt.
Und – das ist der wichtigste Faktor, eine Bezahlung dafür erhält. Beiden Parteien, sowohl Arbeitnehmenden als auch Arbeitgebenden, drohen empfindliche Strafen, wenn sie erwischt werden.
Ausnahmen zu jeder Regel
Als nicht strafbar, weil es in diesen Fällen nicht um die Erzielung illegaler Gewinne geht, sind Arbeitssituationen, die unter Nachbarschafts- oder Familienhilfe fallen oder als Freundschaftsdienst angesehen werden können – sofern kein Gehalt gezahlt wird!
Die nette Nachbarin, die mal eben den Rasen mäht, wenn der Nachbar ihr dafür die Wäsche bügelt, oder die Schülerin, die Französisch-Nachhilfe gegen Babysitting tauscht, sind also aus dem Schneider.
Auch wenn in einem solchen Fall als Dank ein kleines Trinkgeld gegeben wird, ist der Tatbestand noch nicht erfüllt.
Schwarzarbeit kann teuer werden
Dem arbeitslosen Elektriker allerdings, der sein mageres Bürgergeld damit aufbessert, dass er im Altbau eines Bekannten neue Stromleitungen für 25 Euro Stundenlohn plus Materialkosten zieht, würde es ernsthaft an den Kragen gehen (bis hin zu Freiheitsstrafen), wenn er von missgünstigen Nachbarn angezeigt wird.
Das ist die eine Möglichkeit, wie Schwarzarbeit den Behörden zur Kenntnis gebracht werden kann.
Dieses Risiko ist gar nicht so gering, denn die Arbeitsbereiche Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter suchen gezielt in den Branchen, in denen Schwarzarbeit gehäuft vorkommt.
Da gibt es richtige Razzien mit ordentlich Manpower, die oft initiativ stattfinden ohne dass tatsächlich jemand einer Behörde gemeldet worden wäre.
Zuletzt vorgekommen am 30. Juni 2023 im Hotel- und Gaststättengewerbe.
Ist das die Steuerersparnis wirklich wert? Ganz abgesehen von dem fehlenden Versicherungsschutz, der später fehlenden Rente, mangelnder Garantien auf beiden Seiten?
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.