Neuregelung zur Bezahlkarte für Asylbewerber
Bezahlkarte für Asylbewerber – Nach intensiven Diskussionen haben sich die Koalitionspartner der deutschen Ampel-Regierung – SPD, Grüne und FDP – auf eine Gesetzesvorlage verständigt, die den rechtlichen Rahmen für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende und Geflüchtete festlegt.
Bundesländer hatten zuvor auf eine klar definierte Rechtsgrundlage gedrängt.
Dieser politische Konsens soll den vielfältigen Anforderungen seitens der Länder gerecht werden und Rechtssicherheit bieten.
Zielsetzung und Bedingungen der Bezahlkarte
Das Konzept der Bezahlkarte zielt darauf ab, den Bedarf von Geflüchteten und Asylbewerbern lokal adäquat zu decken.
Die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Dagmar Schmidt betonte die Wichtigkeit eines rechtlich verlässlichen Rahmens, der sowohl die Versorgung mit der Karte als auch Bargeldzahlungen umfasst.
Wichtige Ausgaben, wie Taschengeld für schulische Aktivitäten oder Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, sollen mit der Karte problemlos beglichen werden können.
Bundesweite Lösung mit regionalen Unterschieden
Ein bundeseinheitliches System, das von 14 Bundesländern angestrebt wird, soll die Bezahlkarte zum Einsatz bringen, während Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege gehen möchten.
Die Bezahlkarte wird im Grunde wie eine Bankkarte funktionieren, aber internationale Überweisungen und Bargeldabhebungen limitieren, um die finanzielle Sicherheit zu erhöhen und eventuelle Missbräuche zu verhindern.
Details des Gesetzesentwurfs
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Bezahlkarte als ein zusätzliches Instrument im Asylbewerberleistungsgesetz verankert wird. Durch diese Integration wird sie als legitime Alternative zu Geld- und Sachleistungen angesehen.
Während Sozialminister Hubertus Heil den Vorschlag bereits Anfang März ins Kabinett brachte, machten die Grünen auf weiteren Klärungsbedarf bei spezifischen Regelungen aufmerksam.
Lokale Behörden erhalten die Flexibilität, die Einführung und Verwendung der Karte entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen zu gestalten.
Der Entwurf betont zudem, dass individuelle Umstände berücksichtigt werden sollen und Behörden in der Lage sein werden, eigenständig über die Höhe von Bargeldabhebungen zu entscheiden.
Mit dieser Einigung unternimmt die Koalitionsregierung einen wesentlichen Schritt zur Vereinheitlichung des Umgangs mit finanziellen Hilfen für Asylbewerber und trägt gleichzeitig den individuellen Anforderungen Rechnung, die sich vor Ort ergeben können.
Bezahlkarte für Asylbewerber – wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.