Entscheid des Oberverwaltungsgerichts Münster
AfD-Einstufung als Verdachtsfall – Einstufung der AfD als Verdachtsfall für Extremismus ist zulässig.
Das Amt zum Schutz der Verfassung in Deutschland hatte die Alternative für Deutschland (AfD) mit guten Gründen unter Verdacht gestellt, rechtsextreme Tendenzen zu fördern. Dies wurde nun durch das Oberverwaltungsgericht in Münster bekräftigt, wodurch die Entscheidung einer vorausgegangenen Instanz Gültigkeit erlangt.
Das Gericht in Münster erklärte die Einwände der AfD gegen ihre Kategorisierung als politisches Gebilde mit rechtsextremen Verdachtspunkten für unbegründet und unterstützte somit ein Urteil, das zuvor vom Verwaltungsgericht in Köln im Jahr 2022 gefällt worden war.
Die Institution, die in Deutschland für den Schutz der Verfassung verantwortlich ist, ist damit weiterhin ermächtigt, die AfD mittels geheimdienstlicher Überwachung kritisch zu beobachten.
AfD-Einstufung als Verdachtsfall – Entscheidung hat noch keinen endgültigen Rechtscharakter
Obwohl die Entscheidung noch keinen endgültigen Rechtscharakter hat, hat das Oberverwaltungsgericht keine Möglichkeit zur Revision des Urteils zugelassen. Trotzdem kann die AfD versuchen, eine Zulassung für die Überprüfung des Falles beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu erwirken.
Das Verfahren in zweiter Instanz beim Oberverwaltungsgericht bewegte sich um die grundsätzliche Frage, ob es rechtlich haltbar war, die AfD insgesamt als einen Fall von Rechtsextremismus zu werten.
Ein weiterer Punkt war die Bewertung des inzwischen nicht mehr bestehenden internen „Flügels“ der AfD, der als Fall für den Verdacht auf extremistische Aktivitäten und als nachweislich extremistisches Unterfangen eingestuft wurde, sowie die Klassifizierung der Jugendorganisation „Junge Alternative“ als verdächtig.
AfD-Einstufung als Verdachtsfall – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.
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