Temporäre Aussetzung des Verbots des Compact-Magazins durch Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Eilverfahren entschieden, das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins teilweise vorläufig außer Kraft zu setzen. Damit werden insbesondere Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme geltend gemacht. Eine endgültige Klärung wird im Hauptverfahren erfolgen.
Im Juli hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein sofortiges Verbot der rechtsextremen Zeitschrift Compact erlassen. Jedoch wurde diese Entscheidung nun teilweise vorläufig ausgesetzt.
Das Gericht in Leipzig gab dem Eilantrag von Compact statt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen das Verbot teilweise wiederherzustellen. Somit darf das Magazin nun unter bestimmten Bedingungen vorerst weiter veröffentlicht werden. Die abschließende Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren getroffen.
Laut der Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts spricht vieles dafür, dass das Verbot formell rechtlich korrekt ist. Allerdings könne aktuell nicht abschließend festgestellt werden, ob das Magazin grundsätzlich gegen den Verfassungsgrundsatz verstößt. Auch sei die Frage der Rechtmäßigkeit der inhaltlichen Vorwürfe noch offen.
Ist ein Verbot verhältnismäßig?
Die Publikationen des Magazins weisen laut Gericht „Anhaltspunkte für Verletzungen der Menschenwürde“ auf.
Ebenso zeigt sich in vielen Artikeln eine „kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber grundlegenden Verfassungsprinzipien“.
Dennoch bestehen Zweifel, ob diese Inhalte so prägend sind, dass sie ein Verbot rechtfertigen.
Hinsichtlich der Meinungs- und Pressefreiheit beeinhalte die Zeitschrift in weiten Teilen nicht zu beanstandende Beiträge.
Trotz dieser Feststellungen bleibt eine abschließende Bewertung der Verhältnismäßigkeit des Verbots vorerst aus. Die endgültige Entscheidung wird im kommenden Hauptsacheverfahren gefällt werden.