Eilmeldung: Verfassungsgericht erlaubt Abstimmung im alten Bundestag
Karlsruhe, 14. März 2025 – 16:07 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge der AfD und der Linkspartei abgelehnt, die sich gegen die Einberufung des alten Bundestages richteten.
Damit steht einer geplanten Abstimmung über Änderungen am Grundgesetz in der bisherigen Parlamentszusammensetzung am kommenden Dienstag nichts im Wege.
Die Entscheidung aus Karlsruhe bestätigt die Rechtmäßigkeit der Einberufung und sorgt für Klarheit in der aktuellen Debatte.
Karlsruhe entscheidet: Alter Bundestag bleibt handlungsfähig
Verfassungsgericht weist Anträge von AfD und Linken zurück
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge von AfD und Linkspartei gegen die Einberufung des alten Bundestags abgelehnt.
In der Urteilsbegründung verwiesen die Richter auf Artikel 39 des Grundgesetzes: Die Wahlperiode ende erst mit dem offiziellen Zusammentritt des neuen Parlaments.
Bis dahin könne der bisherige Bundestag weiterhin Beschlüsse fassen, ohne in seinen Befugnissen eingeschränkt zu sein. Die Festlegung des konstituierenden Sitzungstermins liege ausschließlich beim neu gewählten Bundestag.
Geplante Abstimmung über Kompromisslösung am Dienstag
Im Vorfeld hatten sich Union, SPD und Grüne auf eine gemeinsame Lösung geeinigt, die am kommenden Dienstag zur Abstimmung stehen soll.
Gegenstand der Sitzung ist ein milliardenschweres Finanzpaket, das Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur vorsieht.
Hintergrund: AfD und Linke wollten Abstimmung verhindern
Sowohl die AfD als auch die Linkspartei hatten versucht, die Sondersitzung juristisch zu blockieren.
Der Grund: Im neu gewählten Bundestag wäre eine Zweidrittelmehrheit für die Grundgesetzänderung nur mit Unterstützung von AfD oder Linken möglich.
Während die AfD die Sitzung des alten Bundestags verhindern wollte, setzte sich die Linkspartei dafür ein, dass das neue Parlament früher als geplant zusammentritt. Aktuell ist die konstituierende Sitzung für den 25. März angesetzt.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt der Zeitplan der Regierungsparteien bestehen, und die Abstimmung kann wie vorgesehen stattfinden.
Verfassungsgericht erlaubt Abstimmung im alten Bundestag – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.

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