Erstes Bußgeld wegen Mietpreisüberhöhung seit Jahren – und ein möglicher Wendepunkt für die Wohnungspolitik
Gericht gegen überhöhte Mieten – Die Entscheidung des Amtsgericht Tiergarten markiert einen Einschnitt in der Berliner Wohnungspolitik. Erstmals seit vielen Jahren hat ein Gericht einen Vermieter wegen Mietpreisüberhöhung nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes verurteilt.
Gericht gegen überhöhte Mieten – Der Fall betrifft eine kleine Einzimmerwohnung in Berlin-Kreuzberg, deren Miete deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag. Juristen, Mietervertreter und politische Akteure werten das Urteil als Signal – mit möglicher Strahlkraft über den konkreten Einzelfall hinaus.
Eine kleine Wohnung, eine große Differenz
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine 30 Quadratmeter große Einraumwohnung in der Oranienstraße im Bezirk Kreuzberg. Für diese Wohnung verlangte die vermietende Immobilienfirma über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren eine Nettokaltmiete von 400 Euro. Verglichen mit den einschlägigen Berliner Mietspiegeln lag diese Miete erheblich über dem zulässigen Rahmen.
Der Berliner Mietspiegel weist für vergleichbare Wohnungen in den Jahren 2021 und 2023 eine ortsübliche Vergleichsmiete von rund 196 beziehungsweise 206 Euro aus. Selbst unter Berücksichtigung der im Gesetz vorgesehenen Toleranzgrenze von 20 Prozent hätte die zulässige Miete deutlich unter 250 Euro liegen müssen. Die tatsächlich verlangte Miete überschritt diesen Wert um ein Vielfaches.
Gericht gegen überhöhte Mieten – bestätigt klare Überschreitung
Das Amtsgericht folgte der Einschätzung des zuständigen Bezirksamts, dass die Wohnung deutlich unterhalb des Mittelwertes der relevanten Mietspiegel einzuordnen sei. In der Gesamtbetrachtung der Jahre 2021, 2023 und 2024 ergab sich eine Einordnung bei etwa 80 Prozent unter dem Mittelwert.

Damit war aus Sicht des Gerichts der Tatbestand der Mietpreisüberhöhung erfüllt.
Das Gericht stellte zudem klar, dass die Regelung zur Mietpreisüberhöhung kein politisches Instrument, sondern geltendes Recht ist. Die Vorschrift existiert seit Jahrzehnten, wurde jedoch in Berlin lange Zeit kaum angewendet. Mit dem Urteil wurde diese Rechtslage nun erstmals wieder sichtbar durchgesetzt.
Bußgeld statt Exempel – Berliner Gericht gegen überhöhte Mieten
Ursprünglich hatte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eine Verbandsgeldbuße in Höhe von 10.000 Euro verhängt. Das Gericht reduzierte diese Summe jedoch auf 1.300 Euro. Ausschlaggebend waren mehrere mildernde Umstände: Die Immobilienfirma war bislang nicht einschlägig auffällig geworden, hatte den Verstoß eingeräumt und die zu viel gezahlte Miete in Höhe von rund 4.600 Euro an die Mieterin zurückerstattet.
Zudem ging das Gericht davon aus, dass die Handlung nicht vorsätzlich, sondern leichtfertig erfolgt sei. Auch die bislang zögerliche Verfolgung vergleichbarer Fälle durch die Verwaltung wertete der Vorsitzende Richter strafmildernd.
Zustimmung – und Widerspruch – vom Mieterverein
Der Berliner Mieterverein begrüßte das Urteil grundsätzlich als wichtigen Erfolg für Mieterinnen und Mieter. Aus Sicht des Vereins zeigt die Entscheidung, dass § 5 WiStG kein toter Buchstabe ist, sondern ein wirksames Instrument sein kann, wenn er konsequent angewendet wird.
Gleichzeitig äußerte der Mieterverein Kritik an der deutlichen Reduzierung des Bußgeldes. Fachkundige Vermieter hätten seit Jahren wissen müssen, dass die Anwendung des Wirtschaftsstrafgesetzes in Berlin intensiv diskutiert werde. In anderen Städten, etwa Frankfurt am Main, werde das Instrument bereits seit längerer Zeit genutzt. Eine mildere Bewertung aufgrund angeblich fehlender Vorwarnung sei daher aus Sicht des Vereins nicht überzeugend.
Bezirksämter unter Druck – und im Fokus
Besondere Aufmerksamkeit erhielt das Engagement der Berliner Bezirksämter, insbesondere in Friedrichshain-Kreuzberg. Trotz erheblicher Personalengpässe hatten mehrere Bezirke begonnen, systematisch gegen überhöhte Mieten vorzugehen. Das aktuelle Urteil wird als Bestätigung dieser Linie gewertet.
Die Verwaltung hatte den Fall sorgfältig vorbereitet und auf Grundlage der Mietspiegel sowie der gesetzlichen Vorgaben ein Bußgeld verhängt. Dass das Gericht den Grundtatbestand bestätigte, gilt als Rückenstärkung für weitere Verfahren.
Politischer Rückenwind von links – Gericht gegen überhöhte Mieten
Eine besondere Rolle spielte in diesem Fall eine digitale Meldestruktur. Der Verdacht auf Mietpreisüberhöhung wurde über eine sogenannte Mietwucher-App gemeldet, die von der Partei Die Linke initiiert wurde. Die Meldung wurde anschließend an das zuständige Bezirksamt weitergeleitet.
Nach Angaben der Partei gingen im vergangenen Jahr mehr als 66.000 Verdachtsmeldungen über die App ein. Die Berliner Linke sieht das Urteil als Beleg dafür, dass digitale Instrumente helfen können, strukturelle Missstände sichtbar zu machen. Spitzenkandidatin Elif Eralp spricht von einem möglichen Wendepunkt im Kampf gegen illegale Mieten und kündigte an, den politischen Druck weiter zu erhöhen.
Mietpreisüberhöhung ist nicht gleich Mietwucher
Juristisch ist der Fall klar von schwereren Tatbeständen abzugrenzen. Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG liegt vor, wenn die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Mietwucher im strafrechtlichen Sinne beginnt erst bei einer Überschreitung von mehr als 50 Prozent – und setzt zusätzlich voraus, dass eine Zwangslage der Mietpartei ausgenutzt wird.
Gerade dieses Merkmal des „Ausnutzens“ gilt als große Hürde in der Praxis. Es erfordert eine aufwendige Beweisführung und führt häufig dazu, dass Verfahren eingestellt oder gar nicht erst eröffnet werden.
Forderung nach Gesetzesänderung – Gericht gegen überhöhte Mieten
Der Berliner Mieterverein und der Deutsche Mieterbund setzen sich daher seit Längerem dafür ein, das Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens zu streichen. In einer von der Bundesjustizministerin eingesetzten Expertenkommission wird diese Frage aktuell diskutiert. Ziel ist es, die Durchsetzung des Rechts zu vereinfachen und Rechtssicherheit für Mieterinnen und Mieter zu schaffen.
Das aktuelle Urteil zeigt zwar, dass auch ohne diesen Nachweis Sanktionen möglich sind, doch Experten warnen davor, den Einzelfall zu überschätzen. Viele Verfahren bleiben komplex und juristisch umstritten.
Ein Blick zurück: Frühere Fälle in Berlin
Bereits im Oktober des vergangenen Jahres war in Friedrichshain-Kreuzberg ein Bußgeldbescheid wegen Mietpreisüberhöhung rechtskräftig geworden. In diesem Fall hatte der Vermieter seinen Einspruch zurückgezogen, sodass es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kam. Die betroffene Mieterin konnte über 22.000 Euro zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
Der Mieterverein hatte damals betont, dass Mietpreisbremse und Mietpreisüberhöhung häufig gemeinsam auftreten und sich nicht gegenseitig ausschließen. In besonders gravierenden Fällen könne sogar strafbarer Mietwucher vorliegen.
Kostenlose Anzeigen – ohne Risiko für Mieter
Ein wichtiger Aspekt für Betroffene: Anzeigen nach § 5 WiStG sind kostenfrei, erfordern keine weiteren Zeugen und dürfen rechtlich nicht zu Nachteilen durch den Vermieter führen. Dennoch scheuen viele Mieter den Schritt, aus Angst vor Konflikten oder Kündigungen.
Digitale Meldewege, politische Unterstützung und eine aktivere Verwaltung könnten diese Hemmschwelle künftig senken. Das aktuelle Urteil dürfte diese Entwicklung beschleunigen.
Signalwirkung über Kreuzberg hinaus – Gericht gegen überhöhte Mieten
Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird ihm bereits jetzt eine erhebliche Signalwirkung zugeschrieben. Es zeigt, dass Mietpreisüberhöhung kein Kavaliersdelikt ist und auch Jahre nach Einführung entsprechender Regelungen noch geahndet werden kann.
Für Vermieter bedeutet das Urteil eine klare Mahnung zur sorgfältigen Prüfung der Mietpreise. Für Mieterinnen und Mieter ist es ein Hinweis darauf, dass sich rechtlicher Widerstand lohnen kann – selbst in einem angespannten Wohnungsmarkt wie Berlin.
Gericht gegen überhöhte Mieten – Recht wird wieder sichtbar
Der Fall aus Kreuzberg ist mehr als eine juristische Randnotiz. Er steht exemplarisch für einen vorsichtigen Kurswechsel in der Berliner Wohnungspolitik. Nach Jahren der Zurückhaltung wird geltendes Recht wieder angewendet – wenn auch noch zögerlich und mit Augenmaß.
Ob daraus eine nachhaltige Praxis entsteht, hängt von mehreren Faktoren ab: der personellen Ausstattung der Bezirksämter, der politischen Unterstützung und möglichen gesetzlichen Anpassungen. Klar ist jedoch: Die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten hat eine Debatte neu belebt, die in Berlin lange als festgefahren galt.
Berliner Gericht setzt Signal gegen überhöhte Mieten – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.
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