Drei deutsche Millionenstädte starten eine Initiative gegen horrende Mietpreise
Mieten-Wahnsinn erzeugt Wohnungsmangel – In vielen deutschen Städten ist günstiger Wohnraum kaum mehr – oder nur mit viel Glück und entsprechenden Beziehungen – zu haben.
Dieser Problematik werden sich immer mehr Kommunen bewusst und jetzt haben sich die drei größten Städte in Deutschland, Berlin, Hamburg und München auf eine gemeinsame Initiative geeinigt.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts begünstigt Mieten-Wahnsinn
Denn ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November des letzten Jahres hat die Möglichkeit eines Vorkaufsrechts durch Kommunen nach der aktuell gültigen Rechtslage erschwert.
Mit einem solchen Vorkaufsrecht wollten die Kommunalverwaltungen verhindern, dass sich Miet-Haie die Sahnestücke des Immobilienmarkts unter den Nagel reißen und letztendlich für Mietpreise sorgen, die für viele Menschen nahezu unbezahlbar geworden sind.
Gemäß dem Urteil sehen die Städte die Gefahr, dass ein gemeindliches Vorkaufsrecht insbesondere auch in solchen Stadtteilen und angespannten Wohnungsmärkten nicht ausgeführt werden kann, in denen es die soziale Struktur dringen erfordern würde.
Dazu bedarf es aber einer Gesetzesänderung, die nun auf den Weg gebracht werden soll.
Drei Bürgermeister wollen mit einer Initiative Abhilfe schaffen – Mieten-Wahnsinn erzeugt Wohnungsmangel
Die Regierende Bürgermeisterin aus Berlin, Franziska Giffey, der Hamburger Erste Bürgermeister Peter Tschentscher und der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter wagen jetzt einen Vorstoß zu einer Neuregelung, wie sie am Mittwoch, dem 26. Januar, bekannt gaben.
Dabei appellieren sie an die Länder und den Bund, geltende gesetzliche Regelungen auf Bundesebene entsprechend zu ändern und so den Weg freizumachen, den Kommunen ein rechtssicheres und umfassendes Vorkaufsrecht einzuräumen. Sie sehen darin die Möglichkeit, den sozialen Wohnbau zu stärken, gewachsene Strukturen zu schützen und zu erhalten und spekulative Immobiliengeschäfte zu verhindern und somit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Schon jetzt nutzt beispielsweise die Stadt Hamburg Vorkaufsrechte, um Immobilienspekulationen zum Nachteil von günstigem Mietraum zu verhindern. Dabei konnte man sich in einem konkreten Fall mit potenziellen Investoren nicht auf eine Abwendungsvereinbarung einigen, nach der diese sich in bestimmten Gebieten, in denen eine sogenannte „Soziale Erhaltungsverordnung“ gilt, an entsprechende Regeln halten müssen.
Da das gemeindliche Vorkaufsrecht häufig den Anschein einer behördlichen Enteignung vermittelt, soll nun endlich der rechtliche Rahmen geschaffen werden, in dem Vorkaufsrechte sozial vertretbar geregelt sind.
Wir sind am Ball für Sie. BerlinMorgen.