1954: Die Genfer Flüchtlingskonvention tritt in Kraft
Genfer Flüchtlingskonvention 1954 – Grundlage des internationalen Flüchtlingsschutzes bis heute
Völkerrechtlicher Meilenstein
Am 22. April 1954 tritt die Genfer Flüchtlingskonvention offiziell in Kraft.
Das Abkommen, das bereits am 28. Juli 1951 unterzeichnet worden war, stellt bis heute die wichtigste völkerrechtliche Grundlage für den Schutz von Menschen auf der Flucht dar.
Sein offizieller Titel lautet: „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“.
Die Konvention wurde als Reaktion auf die massiven Fluchtbewegungen nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt.
Millionen Menschen waren entwurzelt, Staaten mussten sich erstmals umfassend auf internationale Regelungen zum Umgang mit Geflüchteten verständigen.
Definition und Schutzrechte
Die Genfer Flüchtlingskonvention legt verbindlich fest, wer als Flüchtling gilt und welche Rechte und Pflichten mit diesem Status verbunden sind.
Ein Schlüsselelement ist das Non-Refoulement-Prinzip:
Niemand darf in ein Land zurückgeschickt werden, in dem ihm Verfolgung droht.
Zu den garantierten Rechten gehören u. a.:
- Zugang zu Gerichten
- Bildung
- Arbeit
- Unterkunft
- Schutz vor Diskriminierung
Deutschland und die Genfer Konvention
Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte die Flüchtlingskonvention bereits im November 1951.

Die DDR und die Sowjetunion traten dem Abkommen jedoch nicht bei.
Damit wurde die Konvention zu einem wichtigen politischen Marker im Kalten Krieg, in dem Menschenrechte und Fluchtursachen unterschiedlich interpretiert wurden.
Genfer Flüchtlingskonvention 1954 – Ausweitung durch das Protokoll von 1967
Ursprünglich war die Konvention auf Flüchtlinge aus Europa und Ereignisse vor dem 1. Januar 1951 begrenzt.
Erst durch das Protokoll von 1967 wurde diese zeitliche und geografische Beschränkung aufgehoben.
Damit gilt die Konvention nun weltweit und ist auf alle Flüchtlinge anwendbar, unabhängig von Herkunft oder Fluchtgrund.
Internationale Bedeutung bis heute – Genfer Flüchtlingskonvention 1954
Heute haben 149 Staaten die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet oder sind ihr beigetreten.
Sie bildet das Rückgrat des internationalen Flüchtlingsschutzes, auch wenn ihre Umsetzung nicht in allen Ländern gleichermaßen erfolgt.
In einer Welt mit zunehmenden Fluchtbewegungen infolge von Kriegen, politischer Verfolgung und Klimawandel bleibt das Abkommen von ungebrochener Aktualität.
Ein Fundament der Menschlichkeit – Genfer Flüchtlingskonvention 1954
Mit dem Inkrafttreten der Genfer Flüchtlingskonvention am 22. April 1954 wurde ein völkerrechtlicher Meilenstein gesetzt.
Das Abkommen ist Ausdruck der globalen Verantwortung für den Schutz der Schwächsten und ein bleibendes Symbol für das Ringen um Menschenrechte und humanitäre Werte weltweit.
Genfer Flüchtlingskonvention 1954 – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.