Der Gesetzesvorschlag zur Impfpflicht trifft auf Widerwillen
Impfpflicht-Kontrolle durch Krankenkassen – Die Debatte über eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland zieht sich bereits seit mehreren Monaten in die Länge. Seit dieser Zeit hat so ziemlich jeder bekannte Politiker eine Meinung zu diesem Thema geäußert. Unklar ist dagegen geblieben, wie die Theorie eines Gesetzes zur Impfpflicht aller Bürger ab 18 Jahren in die Praxis umgesetzt werden soll.
Einen Einblick in die konkreten Pläne der Ampel-Regierung bildete der Vorschlag, die Krankenkassen in die Kontrolle der Impfpflicht mit einzubeziehen. Die Kassen sollen den Impfstatus der Mitglieder in Erfahrung bringen. Fehlt eine Bestätigung der vorhandenen Anzahl an empfohlenen Impfdosen, soll eine Meldung an die jeweiligen Gesundheitsämter oder Meldeämter vor Ort erfolgen. Von dort würden Einladungen zum Impfen verschickt werden und bei Bedarf auch die Entscheidung über Bußgelder folgen.
Mit Unverständnis reagierte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Ein Sprecher brachte zum Ausdruck, dass der Staat in der Pflicht wäre, die Kontrolle der Impfpflicht durchzuführen. Die Krankenkassen wollten sich weiterhin auf die Beratung fokussieren und Menschen, die Fragen zu einer Impfung haben, alle vorhandenen Informationen zukommen lassen. Der zusätzliche Arbeitsaufwand könnte mit den derzeitigen Aufgaben nur schwer zu vereinbaren sein.
Alternative Lösungsansätze treffen auf vergleichbare Probleme
Im Rahmen einer möglichen Impfpflicht gegen Covid-19 in Deutschland treffen die Politiker nicht zum ersten Mal auf rechtliche Hürde. Vom Recht auf körperliche Unversehrtheit bis zum Datenschutz haben alle Vorstöße auf diesem Gebiet Mängel, die es bis vor das Bundesverfassungsgericht schaffen könnten.
Während die Abgeordneten verschiedener Parteien noch an Gesetzesvorschlägen feilen, kündigt sich ein Abebben der Omikron-Welle in den kommenden Wochen an. Bisher ist die Überlastung der Intensivstationen nicht eingetroffen. Es stellt sich auch auf dieser Basis die Frage, wie hoch der Nutzen einer allgemeinen Impfpflicht tatsächlich ausfallen würde.
Die Vorstellung der Entwürfe folgt Mitte März
Eine geplante weitere Debatte zur Impfpflicht musste kurzfristig verschoben werden, um der Fertigstellung der Gesetzesentwürfe von SPD, FDP und Grünen mehr Zeit einzuräumen.
Der derzeitige Terminplan des Bundestages sieht die Vorstellung dieser Gesetzesentwürfe Mitte März vor.
Neben der allgemeinen Impfpflicht ist auch die Impfpflicht ab 50 weiterhin einer der Entwürfe, über die es im Bundestag zu diskutieren und abzustimmen gilt.
Die Spaltung der Gesellschaft in Ungeimpft, Genesen und Geimpft wird bis zur endgültigen Entscheidung mit großer Wahrscheinlichkeit fortbestehen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.