Das Ende der Maskenpflicht sorgt für Verunsicherung
Maskenpflicht per Hausrecht – Vor Betreten eines Geschäfts oder anderen Bereichen des öffentlichen Lebens eine Maske anzulegen, hat sich nach mehr als einem Jahr zu einer festen Gewohnheit entwickelt.
Mit dem Ende der Maßnahmen bzw. der geltenden Übergangsfrist setzt die von der Politik geforderte Eigenverantwortung ein.
In die Pflicht genommen werden die Bürger als auch der Einzelhandel.
Künftig müssen Supermärkte, Baumärkte und weitere Geschäfte allein zu entscheiden haben, ob Kunden zum Betreten des Ladens eine Maske aufsetzen müssen oder nicht.
Supermarktketten wie Rewe oder Edeka haben angekündigt, die geltenden Regeln in Hotspots umsetzen zu wollen, aber die Maskenpflicht ansonsten nicht länger anzuwenden.
Sprecher von Einzelhandelsketten hatten in den letzten Tagen vermehrt mitgeteilt, dass bei jedem einzelnen Kunden ohne Maske das Hausrecht anzuwenden schlicht nicht umsetzbar sei.
Zwei Drittel möchten nicht auf die Maske verzichten – Maskenpflicht per Hausrecht
Laut einer aktuellen Umfrage haben sich zwei Drittel der Deutschen bereits eine Meinung gebildet und behalten die Maske beim Betreten von Geschäften oder Freizeiteinrichtungen weiterhin auf.
Diese Entscheidung wird von Epidemiologen ebenso wie Ärzten begrüßt.
Das unverändert hohe Infektionsgeschehen mache eine Ansteckung ohne FFP2-Maske umso wahrscheinlicher. In geschlossenen Räumen wäre es noch immer sinnvoll, sich vor dem Kontakt mit Aerosolen durch eine korrekt aufgesetzte und eng anliegende Maske zu schützen.
Die Freiwilligkeit dieser Entscheidung bleibt ab April jedem Kunden selbst überlassen.
Für Sonderbereiche bleibt die Maskenpflicht bestehen
Die Verwirrung im Alltag, wie mit der Maskenpflicht zu verfahren ist, hält auch an, da die Verpflichtung zum Tragen eines Mund/Nase-Schutzes nicht durchgängig aufgehoben wurde. In Zügen der Deutschen Bahn, Bussen und Flugzeugen bleibt die Regelung unverändert aufrechterhalten.
In Behörden, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen kann am Eingang gleichfalls der Hinweis auf die Maskenpflicht erfolgen. In diesen Bereichen wird die Freiwilligkeit auch weiterhin entfallen und dem Schutz von Mitarbeitern und vulnerablen Gruppen höhere Priorität eingeräumt.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.