Der Volksentscheid sorgt weiterhin für Kontroversen
Enteignungs-Kommission in Berlin – Im September des letzten Jahres haben die Berliner Bürger nicht nur die neue Regierung gewählt.
Zur gleichen Zeit konnte auch über einen Volksentscheid abgestimmt werden.
Gegenstand dieses Volksentscheids mit dem Namen „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ war die Frage, ob sich die Berliner Bürger gegen die Enteignung von Wohnungsgesellschaften aussprechen oder nicht.
56,4 % der Wähler stimmten bei diesem Volksentscheid mit Ja ab.
Bis zu Beginn des Jahres wurde das nicht politisch bindende Ergebnis nur unterschwellig zur Sprache gebracht. Inzwischen hat sich eine Kommission gebildet, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen soll.
Zu den Themen der Kommission gehört eine Beratschlagung über ein konkretes Vorgehen ebenso wie sich daraus ergebende Verstöße gegen das deutsche Grundgesetz.
Betroffen sind Gesellschaften mit mehr als 3.000 Wohnungen
Der Volksentscheid ist ausschließlich auf Berlin begrenzt. Die Kommission kann auf dieser Grundlage nur Wohnungsgesellschaften ins Spiel bringen, die in Berlin mehr als 3.000 Wohnungen besitzen.
Aktivisten fordern diese wie Unternehmen agierende Vermieter zu enteignen.
Vorgesehen ist die Zahlung einer Entschädigung. Entschädigungssummen beziehen sich in diesen Fällen nur auf den Wert der Immobilie und nicht zukünftig entgangene Mietzahlungen.
Würde ein solches Gesetz verabschiedet werden, rechnen Aktivisten mit einer abschreckenden Wirkung, die Immobilien als wirtschaftliche Einnahmequelle unrentabler machen soll.
Enteignungs-Kommission in Berlin – Entsteht mehr Wohnraum durch Enteignungen?
Wohnungsgesellschaften sind wie Unternehmen oder Banken an einem Profit interessiert. Um Profite zu erhöhen, stellen Mieterhöhungen ein bewährtes Mittel dar. Aus Sicht der Wohnungsgesellschaften ist es verständlich, den Preis für begehrten Wohnraum in Metropolen wie Berlin nicht zu niedrig anzusetzen.
Findet eine Enteignung statt, sind mit diesem Vorgehen nicht automatisch sinkende Mieten oder freier Wohnraum verbunden. Die Enteignung bedeutet nicht, dass die betroffenen Mieter das Feld räumen müssen und der alleinlebende Anwalt eine 4-Zimmer-Wohnung einer fünfköpfigen Familie überlassen muss.
Gemäß dem Motto „gut gemeint ist nicht gut gemacht“ stellen auch Enteignungen kein geeignetes Mittel dar, um Wohnraum über Nacht aus dem Hut zu zaubern.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.