Pendlerpauschale – Was bei Fahrgemeinschaften gilt
Pendlerpauschale bei Fahrgemeinschaften – Immer mehr Menschen setzen auf Fahrgemeinschaften, doch was ist eigentlich mit der Pendlerpauschale?
Fahrgemeinschaften sind in diesen Zeiten eine gute Sparmaßnahme.
Schließlich teilen sich die Mitglieder der Fahrgemeinschaft die Benzinkosten.
In gewissen Grenzen können Sie diese Kosten von der Steuer absetzen. Wir klären auf.
Maximal 4.500 Euro dürfen reine Mitfahrer absetzen
Die Gründung einer Fahrgemeinschaft lohnt sich in diesen Tagen besonders.
Die Kosten für Sprit sind seit Wochen extrem angestiegen und je weiter die Strecke ist, desto eher lohnt es sich auf eine Fahrgemeinschaft zu setzen.
Der Lohnsteuerhilfeverein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“ (VHL) weist darauf hin, dass die Pendlerpauschale ebenfalls für Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft gilt, nicht nur für den Fahrer selbst.
Allerdings dürfen Mitfahrer höchstens 4.500 Euro Fahrtkosten pro Jahr steuerlich absetzen. Für den Fahrer gilt dieses Limit jedoch nicht.
38 Cent pro Kilometer absetzbar – Pendlerpauschale bei Fahrgemeinschaften
Im letzten Jahr konnten wir gerade mal täglich 30 Cent pro Kilometer ab den ersten Kilometern des Arbeitswegs von der Steuer absetzen.
Wenn die Strecke zur Arbeit 21 Kilometer oder weiter weg war, dann waren es sogar 35 Cent.
Die Bundesregierung hat jedoch die Erhöhung der Sätze beschlossen, da die Vergünstigungen bei den aktuellen Spritpreisen bei den vielen Autofahrern mehr oder weniger im Sande verlaufen wären. Der Satz wurde von 35 auf 38 Cent pro Kilometer angehoben und gilt ebenso rückwirkend zum 01.01.2022.
Ehepaare können einzeln die Pendlerpauschale absetzen
Ehepaare sowie Lebenspartner können die Pendlerpauschale einzeln steuerlich geltend machen, auch wenn sie gemeinsam zur Arbeit fahren.
Dabei wird der kürzeste Arbeitsweg vom Finanzamt akzeptiert. Ausnahmen gelten nur, wenn nachweisbar ist, dass ein Umweg verkehrsgünstiger ist.
Geschichtlicher Hintergrund der Pendlerpauschale
Die einheitliche Entfernungspauschale geht auf die damalige rot-grüne Bundesregierung aus dem Jahr 2001 zurück.
Seither können Berufstätige die Pendlerpauschale nutzen, um den Weg zur Arbeit steuerlich abzusetzen.
Die Ursprünge der Entfernungspauschale reichen bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts zurück. Die Aufwendungen für den Arbeitsweg waren 1906 beispielsweise noch nicht als Werbungskosten anerkannt.
Ab 1920 waren Fahrten zur Arbeit von der Steuer absetzbar – dies galt damals aber nur für öffentlichen Verkehrsmittel.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.