9-Euro Ticket: So haben Ihre Mitarbeitenden etwas von der Vergünstigung
9-Euro Ticket – Ermöglichen Sie Ihren Teams Jobtickets? Wenn ja, dann profitieren Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom derzeitig vergünstigten 9-Euro Ticket. Was es jedoch hierbei bei der Lohnabrechnung zu beachten gibt, möchten wir Ihnen in diesem Artikel erläutern.
Endlich da – das 9-Euro Ticket
Das 9-Euro Ticket ist in Deutschland verfügbar. Die Deutsche Bahn AG hat dies an dem Pfingstwochenende schon besonders zu spüren bekommen. Überfüllte Bahnen und tausende Touristen auf dem Ausflug nach Sylt war ein typisches Bild, welches uns an Pfingsten in den Nachrichten entgegenkam.
Auch für Unternehmen interessant
Sie als Unternehmer oder Unternehmerin können mit dem vergünstigen 9-Euro Ticket ebenfalls Ihre Mitarbeitenden unterstützen. Sollten Sie Ihren Mitarbeitenden noch kein Jobticket ermöglicht haben, dann sollten Sie in diesen Tagen damit beginnen.
Ganz automatisch kostet das Jobticket für Ihre Mitarbeitenden jeweils von Juni bis August lediglich nur 9-Euro pro Monat. Als Unternehmer/in müssen Sie jedoch steuerlich ein paar Dinge beachten.
Sind die Tickets steuerfrei?
Es gibt zwei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, wenn das Ticket als Sachbezug gelten soll. In dem Fall sind die Tickets dann auch steuer- sowie sozialabgabenfrei.
- Es muss sich um ein Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr handeln.
- Der Arbeitgeber bezahlt das Ticket zusätzlich zum Arbeitslohn.
- Da das 9-Euro Ticket eh nur für den öffentlichen Personennahverkehr gedacht und die meisten Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum Arbeitslohn zahlen, sind beide Vorrausetzungen automatisch gegeben.
Mitarbeitende bezahlen Ihre Jobtickets selbst
Sie als Arbeitgeber können die Kosten komplett oder teilweise übernehmen. Auch für diese Erstattung fallen für Sie keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge an. Sie könnten also diese Last Ihren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ebenfalls abnehmen.
Achten Sie jedoch darauf auch nur die 9-Euro zu bezahlen, wenn Sie nämlich mehr auszahlen, dann gilt es als Lohn und muss doch versteuert werden.
Wie es bei Jahreskarten aussieht
Hat sich ein Mitarbeitender ein Jahresticket Anfang des Jahres gekauft oder von Ihnen erhalten, dann muss die Abrechnung von diesem Zeitpunkt entsprechend angepasst werden, damit die Vergünstigung greifen kann.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.