Netzagentur spricht eine Warnung an Verbraucher aus
Preisanstieg bei Gas – Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat eine ernste Warnung an die Bevölkerung ausgegeben.
Er rechne mit einer Verdreifachung des Abschlags im Jahr 2023 für alle Haushalte, die Erdgas zum Heizen, Kochen oder zur Erwärmung des Wassers verwenden.
Die ersten Kunden hätten bereits Abrechnungen erhalten, in denen sich die Abschläge für den kommenden Abrechnungszeitraum deutlich erhöht hätten.
Ein Ende dieser Preisspirale sieht Müller derzeit nicht gekommen.
Die drastische Erhöhung der Einkaufspreise mache es erforderlich, diese Mehrkosten auch an die Verbraucher weiterzureichen.
Wer Erdgas bezieht, sollte sich daher auf diese Preiserhöhungen schon heute gefasst machen.
Müller rät zu Einsparungen des Gasverbrauchs
Der Chef der Bundesnetzagentur rät den Bürgern schon heute dazu, nach Möglichkeiten zu suchen, um den Gasverbrauch deutlich einzuschränken.
Dadurch könnte sich die Mehrbelastung in Grenzen halten.
Gleichzeitig rief Müller die Politik dazu auf zu handeln und dafür Sorge zu tragen, dass einkommensschwache Haushalte nicht hohe Schulden anhäufen müssen oder von der Gaszufuhr aufgrund von Zahlungsausfällen abgetrennt werden.
Diese Maßnahme halte er für sinnvoller, als Maßnahmen zu ergreifen, die auch den Haushalten zugutekommen würden, die sich die höheren Preise noch leisten könnten.
Die Gefahr von kalten Heizungen sieht Müller nicht – Preisanstieg bei Gas
Einem Gasstopp aus Russland sieht Klaus Müller dagegen weniger pessimistisch entgegen als zahlreiche deutsche Politiker. Deutschland sei mit seinen Nachbarn gut vernetzt und könnte daher etwa aus den Niederlanden Gaslieferungen erhalten, sollten sich die Speicher schneller leeren als geplant.
Private Verbraucher müssten sich daher keine Sorgen machen, im Winter aufgrund ausbleibenden Erdgases in der eigenen Wohnung frieren zu müssen.
Die Interessen von Industrie und Privathaushalten gegeneinander abzuwiegen war eine Idee, die Wirtschaftsminister Robert Habeck vor kurzem noch einmal ins Spiel gebracht hatte.
Müller sieht die privaten Verbraucher durch die geltenden Gesetze jedoch in einem ausreichenden Maße geschützt.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.