Arbeitsschutzverordnung klammert ab Herbst die Homeoffice-Pflicht aus
Arbeitsschutzverordnung schließt keine Homeoffice-Pflicht ein – In den Coronajahren haben sich viele Arbeitnehmer daran gewöhnt, für die Ausübung des Berufs die eigene Wohnung nicht mehr verlassen zu müssen.
In den letzten Wochen wurde daher gerätselt, ob in den neuen Maßnahmen für Herbst und Winter auch eine Verpflichtung für die Arbeitgeber enthalten wäre, Möglichkeiten zu schaffen, den Beruf von Zuhause aus ausüben zu können.
Diese Verpflichtung ist nicht gekommen, sodass die neue Arbeitsschutzverordnung diese Arbeitgeber diesmal in der Umsetzung der Schutzkonzepte weniger stark in die Verantwortung nimmt.
Die vorliegende Verordnung weicht somit deutlich von den ersten Entwürfen ab, in denen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) noch auf diesen Zusatz der Arbeitsschutzverordnung bestanden hatte.
In der Verordnung fehlen auch verpflichtende Corona-Tests
Tests auf eine Ansteckung mit Covid-19 direkt an der Arbeitsstätte durchzuführen, war in den vergangenen Jahren für viele Arbeitnehmer zu einem Standard vor dem Arbeitsantritt geworden.
In der neuen Arbeitsschutzverordnung werden die Arbeitgeber auch in diesem Punkt nicht mehr länger in die Pflicht genommen.
Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen einer Risikogruppe angehören, sind in diesem Herbst und Winter stärker darauf angewiesen, sich selbst regelmäßig zu testen und zu hoffen, dass auch die Kollegen alle erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen werden.
Der in den letzten Wochen verstärkt in der Ampel-Regierung verwendete Begriff der Eigenverantwortung wird jetzt auch auf das Berufsleben ausgeweitet.
Bundesarbeitsminister Heil erwartet eine aktive Unterstützung auf freiwilliger Basis – Arbeitsschutzverordnung schließt keine Homeoffice-Pflicht ein
Obwohl sich Hubertus Heil mit seinen Forderungen ganz offensichtlich nicht durchsetzen konnte, besitzt der aktuelle Bundesarbeitsminister dennoch eine sehr klare Erwartungshaltung.
Die Arbeitgeber sollten auch weiterhin aus Eigeninteresse ein sehr genaues Auge auf die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen Covid-19 werfen. In diesem Herbst und Winter könnte es erneut erforderlich werden, die Konzepte flexibel anzupassen, um die Angestellten vor einem krankheitsbedingten Ausfall aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.