Die Arbeitszeit muss vom Arbeitgeber erfasst werden
Arbeitszeiterfassung in Unternehmen – Einigen Arbeitnehmern ist aus früheren Tagen noch die Stechuhr zum Erfassen der exakten Arbeitszeiten bekannt.
In den letzten Jahrzehnten wurde diese Methode zunehmend digitalisiert.
Wie sich zeigt, erfassen allerdings europaweit nicht alle Unternehmen die Arbeitszeit der Angestellten bis auf die Minute exakt.
Der Europäische Gerichtshof hat 2019 einer Klage aus Spanien stattgegeben.
Darin wurde bemängelt, dass eine genaue Berechnung der Einkünfte aufgrund der nicht vorhandenen Arbeitszeiten nicht möglich sei.
Wie andere Urteile des Europäischen Gerichtshofs hat auch dieser Urteilsspruch Auswirkungen, die nicht nur in Luxemburg die Urteile anderer Gerichte beeinflussen.
Die Verlässlichkeit der Systeme muss gegeben sein
Eine reine Form der Zeiterfassung in Unternehmen zu etablieren, reiche nicht aus, um den Maßstäben, die der Europäische Gerichtshof an die Arbeitszeiterfassung anlegt, gerecht zu werden.
Das System müsse drei Leitlinien erfüllen und gleichzeitig verlässlich, objektiv und zugänglich sein.
Die Bundesregierung lässt derzeit prüfen, inwieweit in Deutschland ein Anpassungsbedarf vorhanden ist.
Für Deutschland könnten sich Probleme aus dem wachsenden Anteil an flexiblen Arbeitszeitmodellen ergeben.
Arbeitnehmer sind in diesen Arbeitsverhältnissen in der Lage, sich die Arbeit frei einzuteilen.
Hürden könnten auch durch das Homeoffice entstehen.
Jede Minute zwischen Beruf und Privatleben akkurat zu erfassen, könnte sich für Unternehmen, die Homeoffice anbieten, als eine Herausforderung erweisen.
Die Regierung ist zu einem baldigen Handeln gezwungen – Arbeitszeiterfassung in Unternehmen
Einheitliche Standards einzuführen, ist in der Europäischen Union nicht unüblich. Etablieren sich einheitliche Systeme zur Arbeitszeiterfassung in Europa, darf Deutschland nicht das Schlusslicht in der Umsetzung bilden. Insofern befindet sich die Regierung zunehmend unter Druck.
Klagen deutsche Angestellte und fordern die gleichen Rechte in Deutschland wie auf europäischer Ebene, entsteht schnell ein Interessenskonflikt zwischen deutschem und europäischem Recht.
In den nächsten Monaten ist deshalb mit weiteren Informationen zur Umsetzung der Arbeitszeiterfassung aus Berlin zu rechnen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.