Amazon steht im Verdacht zurückgesendete Ware zu entsorgen
Vernichtet Amazon weiterhin Waren – In Deutschland wurde im Jahr 2012 das sogenannte Wirtschaftskreislaufgesetz eingeführt.
Ziel dieses neuen Gesetzes war die Vermeidung von Abfällen und der bewusstere Umgang mit Ressourcen.
Dazu gehört neben der Auswahl umweltschonender Verpackungen für Waren ebenfalls die Prüfung und erneute Verwendung zurückgesendeter Bestellungen.
Schon in der Vergangenheit wurde Amazon der Vorwurf gemacht, dieses Gesetz nicht zu beachten und stattdessen von den Kunden zurückgegebene Waren massenhaft zu entsorgen.
Dieser Vorwurf wird auch im Herbst 2022 wieder laut.
Trotz einer Initiative, die dazu beitragen sollte, über die Kategorie Warehouse zurückgeschickte Produkte und B-Ware an den Kunden zu bringen, soll intern das Entsorgen von nicht genutzter Ware weiterhin fortgesetzt werden.
Der Onlinehändler ist sich keiner Schuld bewusst
Amazon selbst sieht keine Anzeichen, die darauf hindeuten, dass in Deutschland gegen das Wirtschaftskreislaufgesetz verstoßen wurde.
Durch die im Jahr 2018 hinzugefügte Obhutspflicht sind Händler jedoch dazu verpflichtet, zurückgesendete Waren, die sich für einen erneuten Verkauf eignen, wieder in das Sortiment aufzunehmen.
Das Entsorgen von Waren, die keine Mängel aufweisen oder aufgrund leichter Gebrauchsspuren als B-Ware, soll dadurch gemindert werden.
Nur Ware, die einen tatsächlichen Defekt oder andere schwere Makel aufweist, soll demnach für die Entsorgung bestimmt sein.
Mitarbeiter sprechen von einem vorsätzlichen Handeln – Vernichtet Amazon weiterhin Waren
Der Aussage Amazons, dass die vorher ausgeübte Praxis der massenhaften Entsorgung von Waren, nicht mehr angewendet wird, schließen sich Mitarbeiter aus den Lagerhäusern nicht an. Berichte, nach denen auch weiterhin Retouren im großen Maß entsorgt werden und die deutsche Rechtslage unbeachtet bleibt, sind noch immer vorhanden.
Hinter den Kulissen von Amazon stehen daher nicht nur die Arbeitsbedingungen des Unternehmens auf dem Prüfstand.
Durch die vorhandene Gesetzesgrundlage ist es jetzt jedoch auch dem Rechtsstaat möglich, einen Einblick in diese Vorgehensweise zu erhalten und bei Bedarf mit Bußgeldern gegen Amazon vorzugehen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.
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