Die Erhöhung der Parteienfinanzierung ist verfassungswidrig
Parteienfinanzierung verfassungswidrig – Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung der Zahlungen an die Parteien aus dem Jahr 2018 auf 190 Millionen Euro am heutigen Dienstag für nichtig erklärt.
Die damaligen Regierungsparteien aus CDU/CSU und SPD hatten diese Erhöhung eigenständig beschlossen.
Laut dem Bundesverfassungsgericht ist ein solcher Beschluss ohne Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger nicht zulässig.
Wie wird die Politik auf das Urteil reagieren?
Abgeordnete der damaligen Oppositionsparteien aus Grünen, FDP und Linken hatten gegen diesen Regierungsbeschluss geklagt und jetzt Recht bekommen.
Sie betrachteten diese Erhöhung selbst als unangemessen.
Und das, obwohl sie selbst davon profitierten.
Müssen die gezahlten Gelder jetzt zurückgezahlt werden?
Auch das Bundesverfassungsgericht sieht darin ein Problem.
Es befürchtet, dass der Eindruck entstehen könnte, Parteien würde sich ohne Wählerwillen unverhältnismäßig bereichern.
Was dieser Beschluss für die bereits gezahlten Gelder bedeutet, muss noch geklärt werden.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.
Foto. Abb 394 – ©U. J. Alexander/adobe.com