Ampelkoalition plant Stärkung des Bundesverfassungsgerichts gegen Einflussnahme
Schutz des Bundesverfassungsgerichts – In der deutschen Ampelkoalition gibt es Bestrebungen, das Bundesverfassungsgericht besser vor möglichen politischen Einflussnahmen zu schützen.
Dies geschieht insbesondere vor dem Hintergrund eines möglichen Erstarkens extremer Parteien, die die Unabhängigkeit des Gerichts gefährden könnten.
Johannes Fechner, Fraktionsgeschäftsführer der SPD, schlägt vor, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz so zu ändern, dass Änderungen nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich sind.
Derzeit können Änderungen mit einer einfachen Mehrheit durchgesetzt werden.
FDP fordert Verankerung im Grundgesetz
Stephan Thomae, FDP-Fraktionsgeschäftsführer, unterstützt den Vorschlag und möchte wesentliche Strukturen des Gerichts im Grundgesetz verankern. Ziel ist es, die Verfassungsgerichtsbarkeit und den Parlamentarismus widerstandsfähiger gegen „Feinde der Demokratie“ zu machen.
Vorgeschlagen wird, die Aufteilung des Bundesverfassungsgerichts in zwei Senate, die zwölfjährige Amtszeit der Richter sowie die Selbstbestimmung über Geschäftsverteilung und Arbeitsweise im Grundgesetz festzuschreiben.
Diese Änderungen würden ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit für Modifikationen erfordern.
Thomae äußerte die Befürchtung, dass das Verfassungsgericht mit einfacher Mehrheit in seiner Rolle als Kontrolleur der Macht und Hüter der Verfassung eingeschränkt werden könnte.
Mögliche Gefahren bestehen etwa in der Einrichtung eines dritten Senats oder Änderungen in der Geschäftsverteilung.
Für eine Grundgesetzänderung, wie von Fechner und Thomae vorgeschlagen, ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Dafür wäre die Zustimmung der Oppositionsparteien, insbesondere von CDU/CSU, notwendig.
Verweis auf Einschränkung des Verfassungsgerichts in Polen – Schutz des Bundesverfassungsgerichts
Fechner verwies auf das Beispiel Polens, wo das Verfassungsgericht durch einfache Mehrheiten in seiner Arbeit eingeschränkt wurde. Dies zeigt, wie schnell und effektiv ein solches Gericht in seiner Unabhängigkeit lahmgelegt werden kann.
Schutz des Bundesverfassungsgerichts – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.