Längste Haftstrafe für Klimaaktivisten: 65-Jähriger muss fast zwei Jahre ins Gefängnis
Urteil gegen Klimaaktivisten der „Letzten Generation“
Ein Mitglied der Bewegung „Letzte Generation“ ist zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Diese Entscheidung traf das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Dienstag.
Laut einer Sprecherin des Gerichts, die diese Information gegenüber dem rbb bestätigte, handelt es sich dabei um den bisher schwerwiegendsten Fall, der die Teilnahme an mehreren Protesten für mehr Klimaschutz zum Gegenstand hat.
Gründe für die Verurteilung
Der 65-Jährige wurde wegen der Teilnahme an mehreren Protestaktionen in den Jahren 2022 und 2023 verurteilt.
Konkret lautete der Schuldspruch auf Nötigung beziehungsweise versuchte Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Insgesamt wurden dem Aktivisten 40 Fälle zur Last gelegt, wie die Gerichtssprecherin mitteilte.
Anklage und Verteidigung
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten beantragt, während der Verteidiger auf Freispruch plädiert hatte.
Die Entscheidung des Gerichts stellt somit einen Kompromiss zwischen diesen beiden Forderungen dar, bleibt jedoch den Erwartungen der Verteidigung deutlich zurück.
Reaktion der „Letzten Generation“
Die „Letzte Generation“ reagierte unmittelbar auf das Urteil und betonte, dass es sich um die bislang längste Haftstrafe für die Teilnahme an einer Sitzblockade der Gruppe handelt.
Diese Aussage konnte die Gerichtssprecherin jedoch nicht bestätigen. Sie erklärte, dass es keine Statistiken gebe, die sämtliche Strafen von allen deutschen Gerichten erfassen.
Berufung gegen das Urteil geplant
Der Verurteilte plant, gegen das Urteil vorzugehen, wie die „Letzte Generation“ weiter mitteilte. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Als nächster Schritt wird das Gericht die Entscheidung wie üblich schriftlich begründen, was laut der Gerichtssprecherin Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen kann.
Mögliche Auswirkungen des Urteils auf zukünftige Klimaproteste
Das Urteil gegen den 65-jährigen Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ könnte weitreichende Auswirkungen auf künftige Klimaproteste haben. Einerseits könnte die verhängte Haftstrafe Aktivisten abschrecken und zu einer Dämpfung der Protestaktivitäten führen, da das Risiko persönlicher Strafen deutlicher zu Tage tritt.
Andererseits könnte das harte Urteil auch als Mobilisierungsfaktor wirken, da es als Beweis für die Entschlossenheit der Aktivisten gewertet werden könnte, trotz repressiver Maßnahmen für ihre Ziele einzutreten.
Zudem könnte es zu einer Intensivierung der öffentlichen Debatte über die Angemessenheit staatlicher Reaktionen auf zivilen Ungehorsam und die Notwendigkeit von Klimaschutzmaßnahmen führen.
In diesem Spannungsfeld zwischen Abschreckung und Mobilisierung bleibt abzuwarten, wie die Bewegung und die Öffentlichkeit darauf reagieren werden.
Urteil gegen Klimaaktivisten – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.
Quelle: rbb