Medienberichten zufolge planen Bundestagsabgeordnete Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht
AfD soll für verfassungswidrig erklärt werden
Bundestagsabgeordnete planen Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht – Mehrere Bundestagsabgeordnete bereiten laut Medienberichten ein Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) beim Bundesverfassungsgericht vor.
Der Antrag wird fraktionsübergreifend von Abgeordneten der SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt, jedoch nicht von den gesamten Fraktionen dieser Parteien.
Mindestens zehn Abgeordnete aus jeder Fraktion sollen das Vorhaben befürworten.
Für einen formellen Antrag an das Bundesverfassungsgericht sind 37 Unterstützer erforderlich.
Ziel: Feststellung der Verfassungswidrigkeit oder Ausschluss staatlicher Finanzierung
Das Hauptziel des geplanten Antrags besteht darin, die AfD gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes und § 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes für verfassungswidrig erklären zu lassen.
Hilfsweise soll die Partei von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden.
Die Abgeordneten werfen der AfD vor, eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu vertreten und diese abschaffen zu wollen.
Der Verbotsantrag stützt sich insbesondere auf öffentliche Äußerungen führender AfD-Politiker.
Diese sollen laut den Antragstellern gegen die Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten verstoßen.
Die Abgeordneten sehen in diesen Aussagen einen klaren Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerten demokratischen Prinzipien.
Dabei wird betont, dass die AfD nicht nur durch radikale Rhetorik auffalle, sondern auch durch konkrete politische Forderungen, die sich gegen grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte richten.
Unterstützung durch Urteile von Oberverwaltungsgerichten – Bundestagsabgeordnete planen Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht
Die Abgeordneten beziehen sich in ihrem Antrag auch auf mehrere Entscheidungen deutscher Gerichte, die die AfD als verfassungsfeindlich einstufen.
Insbesondere die Oberverwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen und Thüringen hatten die Partei bereits als „rechtsextremen Verdachtsfall“ eingestuft.
Diese rechtlichen Einschätzungen dienen den Antragstellern als zusätzliche Grundlage für ihren Vorstoß, die AfD als verfassungswidrig zu erklären.
Bundesverfassungsgericht Hintergrund – Bundestagsabgeordnete planen Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Ansässig in Karlsruhe, überwacht es die Einhaltung des Grundgesetzes und schützt die Verfassungsordnung.
Es besteht aus zwei Senaten, die jeweils aus acht Richtern bestehen. Diese werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Gerichts gehören die Prüfung von Verfassungsbeschwerden, die Entscheidung über Normenkontrollverfahren, sowie die Klärung von Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen.
Das Bundesverfassungsgericht spielt eine zentrale Rolle in der deutschen Rechtsprechung und garantiert den Schutz der Grundrechte der Bürger.
Verbotsverfahren gegen die AfD – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.
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