Zoll durchsucht Engel & Völkers Immobilienunternehmen
Zoll untersucht Hauptsitz von Engel & Völkers wegen Verdachts der Scheinselbstständigkeit
Zoll vollstreckt wegen Verdachts der Scheinselbstständigkeit 18 Durchsuchungsbeschlüsse
Zoll durchsucht Engel & Völkers Immobilienunternehmen – Der Zoll hat in Deutschland im Rahmen einer groß angelegten Aktion mehrere Objekte durchsucht, darunter auch den Hauptsitz des renommierten Immobilienunternehmens Engel & Völkers.
Hintergrund der Maßnahmen ist der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit.
Die Behörde ermittelt gegen mehrere Verdächtige, die im Verdacht stehen, Immobilienmakler illegal beschäftigt zu haben, ohne diese ordnungsgemäß anzumelden oder Sozialabgaben zu leisten.
Immobilienmakler sollen keine Sozialabgaben gezahlt haben
Wie bekannt wurde, wurden insgesamt 18 Durchsuchungsbeschlüsse in verschiedenen Städten vollstreckt.
Der Fokus der Ermittlungen liegt darauf, ob Mitarbeiter in einem Arbeitsverhältnis standen, das als Scheinselbstständigkeit einzustufen ist.
Dabei geht es um den Verdacht, dass Immobilienmakler zwar formal als selbstständig gemeldet waren, jedoch de facto weisungsgebunden für die betroffenen Unternehmen tätig waren.
Dies könnte zu erheblichen Nachforderungen bei den Sozialversicherungsabgaben führen.
Engel & Völkers hat die Durchsuchung des Hauptsitzes bestätigt und betont, mit den Behörden kooperieren zu wollen.
Das Unternehmen erklärte, dass die Ermittlungen sich auf einen Lizenznehmer beziehen und nicht auf die gesamte Unternehmensgruppe.
Dennoch wirft der Verdacht ein Schlaglicht auf die Beschäftigungspraktiken in der Branche, die immer wieder in die Kritik geraten.
Scheinselbstständigkeit wiederkehrendes Problem in der Branche – Zoll durchsucht Engel & Völkers Immobilienunternehmen
Der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit ist in der Immobilienbranche nicht neu.
Oftmals werden Beschäftigte als selbstständige Makler geführt, obwohl sie fest in die Strukturen eines Unternehmens eingebunden sind.
Diese Praxis ermöglicht es, Sozialabgaben zu umgehen, was jedoch illegal ist und gravierende Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Scheinselbstständigkeit Hintergrund – Zoll durchsucht Engel & Völkers
Scheinselbstständigkeit ist ein ernstzunehmendes Phänomen in der Arbeitswelt, bei dem Personen offiziell als Selbstständige auftreten, jedoch faktisch wie Arbeitnehmer in einem Unternehmen tätig sind.
Dies geschieht oft, um Sozialabgaben und rechtliche Verpflichtungen zu umgehen.
Ein klassisches Beispiel ist ein Freelancer, der überwiegend für einen einzigen Auftraggeber arbeitet und feste Arbeitszeiten sowie direkte Anweisungen erhält.
Dies kann sowohl für den Auftraggeber als auch für den Betroffenen rechtliche Konsequenzen haben, wie Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.
Der Gesetzgeber sieht strenge Kriterien vor, um Scheinselbstständigkeit zu identifizieren und zu ahnden.
Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, ob ihre Vereinbarungen mit Freelancern den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Zoll durchsucht Engel & Völkers – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.
Zoll durchsucht Engel & Völkers Foto: Medienzunft Berlin / adobe.com