1957: Bundestag beschließt Gleichberechtigungsgesetz
Bundestag Gleichberechtigungsgesetz 1957 – Ein Meilenstein mit Einschränkungen auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesetz zur Umsetzung des Grundgesetzes
Am 3. Mai 1957 beschloss der Deutsche Bundestag das sogenannte Gleichberechtigungsgesetz.
Es sollte die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung von Frauen und Männern endlich auch in der gesetzlichen Praxis umsetzen.
Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes lautet seit 1949: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Das neue Gesetz war ein wichtiger Schritt – wenn auch mit deutlichen Einschränkungen.
Fortschritt mit Vorbehalten
Das Gesetz änderte zentrale Regelungen im bürgerlichen Recht. So konnte ein Ehemann nicht mehr alleinüber alle familiären Angelegenheiten entscheiden, wenn Uneinigkeit herrschte.
Dennoch behielten Männer weiterhin die Entscheidungsmacht über die Kindererziehung.

Frauen durften nun berufstätig sein – allerdings nur, sofern dies mit ihren „Pflichten in Ehe und Familie“ vereinbar war.
Diese Formulierungen spiegeln den gesellschaftlichen Zeitgeist der 1950er-Jahre wider, der Frauen vorrangig als Ehefrauen und Mütter sah.
Blick in die DDR
In der DDR wurde die Gleichstellung bereits früher gesetzlich verankert:
Schon die Verfassung von 1949 garantierte die rechtliche Gleichheit von Frauen und Männern.
In der Praxis blieb die Gleichberechtigung jedoch unvollständig:
- Im Politbüro des Zentralkomitees der SED gab es nie ein weibliches Mitglied mit Stimmrecht.
- Im Ministerrat saßen bis zum Ende der DDR nur zwei Frauen.
Verfassungsänderung 1994 – Bundestag Gleichberechtigungsgesetz 1957
Nach der Wiedervereinigung wurde das Gleichberechtigungsgebot im Grundgesetz 1994 erweitert.
Seitdem heißt es:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Diese Ergänzung betont die aktive Rolle des Staates bei der Verwirklichung von Gleichstellung – nicht nur als Rechtsgrundsatz, sondern als politisches Ziel.
Ein wichtiger Schritt auf einem langen Weg – Bundestag Gleichberechtigungsgesetz 1957
Das Gleichberechtigungsgesetz von 1957 war ein historischer Fortschritt, blieb aber weit hinter einem modernen Verständnis von Gleichstellung zurück. Es dauerte Jahrzehnte, bis rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung sich weiterentwickelten.
Bis heute ist der Kampf für echte Gleichberechtigung nicht abgeschlossen.
Das Gesetz von 1957 markiert jedoch einen entscheidenden Wendepunkt im rechtlichen Selbstverständnis der Bundesrepublik.
Bundestag Gleichberechtigungsgesetz 1957 – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.
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