Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung vorerst aus
Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung aus – Stillhaltezusage im Eilverfahren – Rechtsstreit über Extremismus-Vorwurf geht weiter
Nachrichtendienst zieht vorläufige Konsequenzen
Im laufenden Rechtsstreit mit der Alternative für Deutschland (AfD) hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überraschend eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben.
Bis zu einem gerichtlichen Entscheid im Eilverfahren wird die AfD nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bezeichnet.
Stattdessen führt der Inlandsgeheimdienst die Partei vorerst wieder als Verdachtsfall – wie schon vor der Hochstufung im April.
Auch die ursprüngliche Pressemitteilung zur Einstufung wurde bereits von der Homepage des BfV entfernt.
Keine Rücknahme, sondern juristische Vorsicht
Das BfV betonte, dass die Stillhaltezusage keinen inhaltlichen Kurswechsel darstelle.
Es handele sich nicht um ein Eingeständnis von Fehlern, sondern um eine vorläufige Maßnahme zur Vermeidung rechtlicher Nachteile, wie sie bei laufenden Verfahren üblich ist.
Der Schritt erfolgte im Zuge eines Eilantrags der AfD, über den nun das Verwaltungsgericht Köln zu entscheiden hat.
Wann es zu einem Urteil kommt, ist derzeit offen. Fachleute gehen davon aus, dass sich das Verfahren über Wochen oder Monate hinziehen kann – das eigentliche Hauptverfahren könnte sogar Jahre dauern.
AfD spricht von „wichtigem Etappensieg“
Die Reaktion aus der Parteizentrale der AfD ließ nicht lange auf sich warten.
In einer gemeinsamen Erklärung der Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla hieß es:
„Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen.“
Die Partei kündigte an, weiterhin alle juristischen Mittel auszuschöpfen, um die Hochstufung durch das Bundesamt endgültig gerichtlich untersagen zu lassen.
Wiederholung eines bekannten Musters
Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Stillhaltezusage macht.

Bereits 2021, nach der damaligen Einstufung der AfD als Verdachtsfall, hatte der Dienst eine ähnliche Verpflichtung abgegeben.
Letztlich bestätigten jedoch sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das Oberverwaltungsgericht Münster die damalige Entscheidung – allerdings ist das Urteil von Münster noch nicht rechtskräftig.
Auch diesmal ist das Verwaltungsgericht Köln zuständig, da sich der Sitz des BfV dort befindet. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 13 L 1109/25.
Beobachtung bleibt möglich – unter Auflagen
Die neue Situation bedeutet nicht, dass das Bundesamt die AfD gar nicht mehr beobachten darf.
Eine Beobachtung als Verdachtsfall bleibt weiterhin zulässig – allerdings gelten dafür höhere rechtliche Hürden. So darf der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen.
Die Beobachtung als „gesichert rechtsextremistisch“, die etwa den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telefonen ermöglichen würde, ist nun zunächst ausgesetzt.
Politische Debatte geht weiter – Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung aus
Die vorläufige Entscheidung des BfV dürfte der politischen Debatte um den Umgang mit der AfD neue Nahrung geben.
Während aus Teilen der Ampelkoalition und der Opposition zuletzt Forderungen nach einem Parteiverbot laut wurden, mahnten zahlreiche Unionspolitiker zur rechtlichen Zurückhaltung und betonten die Notwendigkeit eines fundierten gerichtlichen Verfahrens.
Auch der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte erklärt, ein Parteiverbot könne nur das letzte Mittel sein und müsse auf einer eindeutigen juristischen Grundlage basieren.
Rechtlicher Zwischenstand, keine Entwarnung – Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung aus
Mit der Stillhaltezusage hat das Bundesamt für Verfassungsschutz zwar öffentlich einen Schritt zurück gemacht – inhaltlich bleibt die Einschätzung der AfD jedoch unverändert. Die Maßnahme ist eine juristisch notwendige Vorsichtsmaßnahme, keine politische Neubewertung.
Wie das Gericht letztlich entscheidet, bleibt abzuwarten.
Klar ist: Der Streit um die Verfassungsmäßigkeit der AfD ist noch lange nicht beendet.
Bis dahin gilt für den Verfassungsschutz:
Abwarten – und schweigen.
Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung aus – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.
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