BRÜSSEL, 22. Juni (Berlin Morgen Zeitschrift) – Paramount Skydance hat am Mittwoch die kartellrechtliche Zustimmung der Europäischen Union für die 110 Milliarden US-Dollar schwere Übernahme von Warner Bros. Discovery erhalten. Um Bedenken hinsichtlich des Wettbewerbs auszuräumen, verpflichtete sich der Konzern, ein langjähriges Filmvertriebs-Joint-Ventures mit Universal Pictures in Europa aufzugeben.
Die Europäische Kommission bestätigte, dass Paramount Skydance das bestehende Joint Venture United International Pictures innerhalb von 13 Monaten nach Abschluss der Transaktion beenden wird. Zudem vereinbarte das Unternehmen, für die Dauer von zehn Jahren keine neuen Verträge über den Filmvertrieb mit Universal in Europa einzugehen. Weiterhin stellt der Konzern sicher, dass die Kinoverteilung von Warner-Filmen nicht an den eigenen Vertrieb übertragen wird. Die Behörde erklärte, dass diese Zusagen eine gemeinsame Vermarktung von Filmen mit Universal oder Disney ausschließen.
Trotz der Genehmigung aus Brüssel steht das Vorhaben in den Vereinigten Staaten vor erheblichen Hindernissen. Ein US-Gericht wies das Unternehmen in der vergangenen Woche an, den Vollzug der Übernahme vorerst auszusetzen. Zuvor hatte eine von Kalifornien angeführte Koalition mehrerer US-Bundesstaaten geklagt, da der Zusammenschluss den freien Wettbewerb dauerhaft schädigen würde. Das US-Justizministerium hatte dem Vorhaben zuvor bereits zugestimmt.
Eine längere Unterbrechung stellt für Paramount ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Sollte der Abschluss der Transaktion über den 30. September hinaus verzögert werden, muss Paramount-Chef David Ellison eine Gebühr an die Aktionäre von Warner Bros. entrichten. Diese Zahlung beträgt 25 Cent pro Aktie, was einem Betrag von etwa sieben Millionen US-Dollar pro Kalendertag entspricht.
Zusätzlich richtet sich eine Klage der Autorengewerkschaft Writers Guild of America gegen den Zusammenschluss, da diese die Existenzgrundlage von Drehbuchautoren gefährdet sieht. Auch in Großbritannien droht eine Überprüfung, nachdem Behörden dort Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den Nachrichtenbereich, das Kinderfernsehen und Streaming-Dienste geäußert haben.
„Diese Verpflichtungen räumen die von der Kommission festgelegten Wettbewerbsbedenken vollständig aus, indem sie sicherstellen, dass die Filme des fusionierten Unternehmens nicht gemeinsam mit denen von Universal oder Disney vertrieben werden“, erklärte die Europäische Kommission.



























