BRÜSSEL, 23. Juni (Berlin Morgen Zeitschrift) – Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am Donnerstag einem Vorschlag zugestimmt, der Online-Plattformen wie Google und Meta die Erkennung und Löschung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch erlaubt. Die wiedereingeführte Übergangsregelung gestattet den Unternehmen, gegen Online-Kindesmissbrauch vorzugehen, ohne dabei geltende Datenschutzregeln zu verletzen. Der Beschluss der 27 EU-Staaten folgt zwei Wochen auf die Zustimmung des EU-Parlaments zu diesem Behelfsverfahren.
Die temporäre Maßnahme war bereits von 2021 bis April dieses Jahres in Kraft. Nach dem aktuellen Beschluss wird die Regelung rückwirkend verlängert und gilt nun bis zum 3. April 2028. Ziel der Verlängerung ist es, Zeit für Verhandlungen zwischen den Beteiligten zu gewinnen, um eine dauerhafte gesetzliche Lösung gegen den Missbrauch im Netz zu finden.
„Nach dem grünen Licht haben wir schnell gehandelt, um die Rechtslücke zu schließen, die entstand, als die Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie im April auszulief“, erklärte der irische Justizminister Jim O’Callaghan in einer Stellungnahme.
Die Mitgliedstaaten stimmten einem Änderungsvorschlag des Parlaments zu, der Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikationsdienste wie WhatsApp, Telegram und Signal von der Übergangsmaßnahme ausnimmt. Die EU-Staaten betonten jedoch, dass dieser Ausschluss für die künftigen permanenten Vorschriften nicht verbindlich sei.
Der Streit um die Regulierungen sorgt seit Längerem für eine Blockade der Gesetzgebung. Befürworter von Sicherheit im Netz und Datenschutzaktivisten, die eine Überwachung befürchten, stehen sich unversöhnlich gegenüber. Trotz eines ersten Entwurfs der Europäischen Kommission bleibt eine Einigung über endgültige Regeln bislang aus.


























