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Home Deutschland

Prozess in Stuttgart gegen Aktivisten nach Angriff auf israelische Waffenfabrik

by Ingo Noack
2026-04-27
in Deutschland
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Die Fabrik von Elbit Systems im Fokus der Aktivisten
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BERLIN, 27. April (Berlin Morgen Zeitschrift) – In Stuttgart begann heute der brisante Prozess gegen fünf europäische Aktivisten. Die Angeklagten sollen in Ulm eine Fabrik des Rüstungskonzerns Elbit Systems gestürmt und Millionenschäden verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten, die bereits monatelang in Isolation saßen, die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor.

Die Einstufung als kriminelle Vereinigung

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Stuttgart liest sich wie ein Drehbuch für einen Politkrimi. Den drei Männern und zwei Frauen aus Irland, Großbritannien, Spanien und Deutschland wird zur Last gelegt, in den frühen Morgenstunden des 8. Septembers gewaltsam in die Fabrik in Ulm eingedrungen zu sein. Dort sollen sie gezielt IT-Systeme, Büroausstattungen und hochsensible Laboreinrichtungen zerstört haben. Besonders brisant ist die juristische Einordnung der Tat: Die Ermittler wenden den Paragraphen 129 des Strafgesetzbuches an. Damit wird den Aktivisten die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, ein Vorwurf, der normalerweise im Bereich der organisierten Kriminalität oder bei terroristischen Gruppierungen Anwendung findet.

Die Ermittler begründen diesen Schritt mit der koordinierten Vorgehensweise der Gruppe. Der aktuelle Prozess soll klären, inwieweit die Vernetzung der „Palestine Action Germany“ eine dauerhafte Struktur darstellt, die auf die Begehung von Straftaten ausgerichtet ist. Während die Sachschäden anfänglich auf 200.000 Euro taxiert wurden, hat die Staatsanwaltschaft diese Summe mittlerweile auf über eine Million Euro nach oben korrigiert. Ein weiterer erschwerender Faktor in der Anklage ist die Unterstellung antisemitischer Motive, was die Verteidigung vehement bestreitet.

Verteidigung plädiert auf rechtfertigenden Notstand

Die Rechtsvertreter der fünf Angeklagten verfolgen eine klare Strategie. Sie bestreiten die Fakten des Eindringens nicht, setzen diese jedoch in einen Kontext des zivilen Ungehorsams. Ihr zentrales Argument ist die sogenannte „Nothilfe“. Da Elbit Systems als größter privater Waffenhersteller Israels gilt und die in Ulm produzierten Komponenten mutmaßlich im Gazastreifen eingesetzt werden, sehen die Aktivisten ihr Handeln als notwendiges Mittel an, um größere völkerrechtliche Verbrechen zu verhindern. Dieser Prozess wird somit auch zu einer Debatte über die Grenzen des Erlaubten im Namen der Moral.

Einer der Verteidiger, Matthias Schuster, betonte die politische Dimension des Falls und die Frustration seiner Mandanten über den aus ihrer Sicht mangelnden Erfolg rechtlicher Wege gegen Rüstungsexporte. In einer offiziellen Stellungnahme während der Eröffnungssitzung wurde die Position der Gruppe deutlich gemacht:

„Unsere Mandanten haben den erfolglosen Versuch miterlebt, die israelische und die deutsche Regierung für ihre Rolle im Gazastreifen nach internationalem und deutschem Recht zur Rechenschaft zu ziehen.“

Das Gerichtsgebäude für den Prozess gegen die Aktivisten

Umstrittene Haftbedingungen

Ein wesentlicher Aspekt, der diesen Fall so kontrovers macht, sind die Bedingungen der Untersuchungshaft. Die fünf Personen wurden über sieben Monate lang in verschiedenen Hochsicherheitsgefängnissen festgehalten, oft in strenger Isolation. Anwälte berichten, dass die Beschuldigten bis zu 23 Stunden am Tag in ihren Zellen verbringen mussten, wobei jeglicher Kontakt zur Außenwelt streng überwacht wurde. Sogar der Zugang zu politischer Literatur wurde zeitweise unterbunden. Der laufende Prozess in Stuttgart-Stammheim findet in einem Gerichtssaal statt, der historisch mit den Verfahren gegen die RAF verknüpft ist, was die Symbolkraft der Verhandlung weiter verstärkt.

Für die Verteidigung ist diese Inszenierung ein klarer Versuch des Staates, ein Exempel zu statuieren. Sie argumentieren, dass keine Fluchtgefahr bestand, da die Aktivisten am Tatort auf die Polizei gewartet hatten. Dass der Prozess dennoch unter solchen Sicherheitsvorkehrungen geführt wird, deute auf eine politische Motivation der Justizbehörden hin. Die lange Dauer der Untersuchungshaft vor dem eigentlichen Hauptverfahren ist für Menschenrechtsorganisationen ein deutliches Signal für eine härtere Gangart gegenüber der propalästinensischen Bewegung in Deutschland.

Die Rolle von Amnesty International

Nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland wird die Verhandlung aufmerksam verfolgt. Organisationen wie Amnesty International haben bereits „erhebliche Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit“ geäußert. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Gleichsetzung von politischem Aktivismus mit organisierter Kriminalität. Experten warnen davor, dass dieser Prozess einen „Chilling Effect“ haben könnte, der Bürger davon abhält, ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen, wenn sie fürchten müssen, für Sachbeschädigung wie Terroristen behandelt zu werden.

Besonders in Irland und Großbritannien, den Heimatländern einiger Angeklagter, ist das Echo groß. Dort gibt es ähnliche Bewegungen gegen Elbit-Standorte, doch die juristische Reaktion in Deutschland gilt als weitaus repressiver. In diesem Prozess geht es also nicht nur um kaputte Computer und rote Farbe an Wänden, sondern um die Frage, wie eine Demokratie mit radikalem Widerstand gegen ihre Außenpolitik umgeht. Der Ausgang könnte richtungsweisend für die Behandlung ähnlicher Fälle in der gesamten Europäischen Union sein.

Die Justiz am Scheideweg der Demokratie

Dieser Prozess markiert eine Zäsur für das deutsche Demonstrationsrecht und rührt an das moralische Selbstverständnis der Berliner Republik. Die Anwendung des Paragraphen 129 auf zivilen Ungehorsam signalisiert eine gefährliche Verschiebung: Politisch motivierte Sachbeschädigung rückt juristisch in die Nähe von Terrorismus und organisierter Kriminalität. Damit betritt die Justiz ein Feld, das weit über diesen Einzelfall hinausreicht und die künftige Handlungsfreiheit von Klima- und Friedensaktivisten in ganz Europa massiv einschränken könnte. Wenn der Staat den „Staatsschutz“ über den Diskurs stellt, riskiert er eine tiefe Entfremdung von einer jungen, international vernetzten Generation, die das Recht auf radikalen Widerspruch als demokratische Notwendigkeit begreift.

inoack

Written by

Ingo Noack

Unternehmensberater, Gründer, und Autor; Wirtschaft & Politik, Neue Medien, Digitalisierung.

Frequently Asked Questions

Bei den „Ulm Five“ handelt es sich um fünf junge Aktivisten im Alter zwischen 25 und 40 Jahren, die aus Deutschland, Großbritannien, Irland und Spanien stammen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, im September 2025 in Ulm gewaltsam in eine Anlage des Rüstungskonzerns Elbit Systems eingedrungen zu sein. Dort sollen sie Büroausstattung und Labortechnik zerstört haben. Der Sachschaden wird von den Ermittlern mittlerweile auf über eine Million Euro beziffert.
Die Brisanz des Verfahrens liegt in der juristischen Einstufung: Die Anklage stützt sich auf den umstrittenen Paragraphen 129 des Strafgesetzbuches und wirft den Beschuldigten die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ vor. Dieser Paragraph ist üblicherweise der organisierten Kriminalität oder Terrorgruppen vorbehalten. Staatsschutzverfahren dieser Größenordnung werden in Baden-Württemberg im Hochsicherheitstrakt in Stuttgart-Stammheim verhandelt – einem Gerichtssaal, der durch die Prozesse gegen die Rote Armee Fraktion (RAF) in den 1970er-Jahren historische Bekanntheit erlangte.
Die Verteidigung bestreitet das Eindringen in das Gebäude nicht, lehnt jedoch den Vorwurf der reinen Kriminalität ab. Die Anwälte argumentieren stattdessen mit dem juristischen Konzept der Nothilfe und des zivilen Ungehorsams. Da das Unternehmen Komponenten für Waffen herstellt, die nach Ansicht der Aktivisten bei völkerrechtswidrigen Handlungen im Gazastreifen eingesetzt werden, werten sie die Sabotage als legitimen Versuch, schwerere Verbrechen oder einen Völkermord aktiv zu verhindern.
Organisationen wie Amnesty International äußern massive Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit. Sie kritisieren, dass hier legitimer politischer Protest juristisch mit organisierter Kriminalität gleichgesetzt wird. Ein Hauptkritikpunkt sind zudem die extremen Bedingungen der knapp achtmonatigen Untersuchungshaft: Die Angeklagten verbrachten teilweise bis zu 23 Stunden täglich in Isolation, mit stark eingeschränkten Besuchsrechten und verwehrter Literatur, was Anwälte und Angehörige als psychologische Folter bezeichnen.
Elbit Systems ist das größte private Rüstungsunternehmen Israels. Es spielt eine zentrale Rolle bei der Ausrüstung der israelischen Armee und liefert Experten zufolge rund 85 Prozent der dort verwendeten Kampfdrohnen und landgestützten militärischen Ausrüstung. Das attackierte Werk in Ulm wird von einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft betrieben. Der Konzern selbst hat es bislang abgelehnt, sich öffentlich zu dem Vorfall oder dem laufenden Gerichtsprozess in Stuttgart zu äußern.
Ingo Noack

Ingo Noack

Unternehmensberater, Gründer, und Autor; Wirtschaft & Politik, Neue Medien, Digitalisierung.

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