Corona-Arbeitsschutzverordnung soll zwei Monate früher enden
Corona-Arbeitsschutzverordnung endet im Februar – Das Bundesarbeitsministerium möchte dem früheren Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung grünes Licht erteilen.
Eigentlich sollten die darin enthaltenen Hygienekonzepte am Arbeitsplatz noch bis zum 7. April 2023 gelten.
Nach einer internen Neubewertung sei dieser Zeitraum aktuell nicht mehr erforderlich.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte daher an, die Maßnahmen ganz offiziell schon am 2. Februar beenden zu wollen.
Damit schließt sich diese Entscheidung dem Wegfall anderer Maßnahmen an, die während der Pandemie erlassen wurden.
Dazu gehört unter anderem die Testpflicht, die schon ab Mai letzten Jahres ausgesetzt worden ist, ebenso wie die Verpflichtung für Arbeitgeber, Angestellte aus dem Homeoffice arbeiten zu lassen.
Die steigende Immunität sei Anlass zur Neubewertung
Begründet wird die Entscheidung aus dem Arbeitsministerium mit den aktuellen Zahlen zu den Neuansteckungen mit Corona in Deutschland.
Diese Zahl würde laut Heil inzwischen zurückgehen.
Als Grund hierfür gibt der Bundesarbeitsminister die gestiegene Immunität innerhalb der Bevölkerung an.
Zudem habe sich die Variante BA5 als weniger gravierend erwiesen, als es noch zu Beginn des Herbstes zu erwarten gewesen wäre.
Die Unternehmen schon früher von den verpflichtenden Hygienevorschriften zu entbinden, sei daher eine logische Konsequenz der Auswertung der neuesten Erkenntnisse.
Heil selbst bewertete die Maßnahmen als einen Erfolg, der in den Betrieben dazu beigetragen hätte, die Anzahl der Ansteckungen einzudämmen und damit auch die Zahl schwerer Verläufe zu reduzieren.
Den Unternehmen steht es frei eigene Konzepte umzusetzen – Corona-Arbeitsschutzverordnung endet im Februar
Mit dem Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung endet die gesetzliche Verpflichtung, die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen im eigenen Betrieb umzusetzen.
Sehen Unternehmen einen Erfolg der Maßnahmen in der Verhinderung von Ansteckungen und damit verbundenen Arbeitsausfällen, steht es den Betrieben dagegen frei, eigene Konzepte zu entwickeln und diese im eigenen Unternehmen umzusetzen.
Auf diese Form der Eigenverantwortung setzt der Gesetzgeber nach dem Wegfall zahlreicher Regelungen auch innerhalb der Bevölkerung.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.