Fünf Parteien haben einen Vorschlag für eine gesetzliche Sterbehilfe erarbeitet
Neuer Entwurf für die Sterbehilfe – Während in anderen Ländern der assistierte Tod in Form von Sterbehilfe schon längst kein Tabu mehr darstellt, hat die deutsche Politik an diesem Thema noch schwer zu schlucken.
Nach der Aufhebung des 2015 erlassenen Verbots der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Jahr 2020 durch das Bundesverfassungsgericht wurde es lange Zeit ruhig um dieses Thema.
Mit einem neuen Gesetzesentwurf soll nun wieder Bewegung in die Ausgestaltung eines neuen Gesetzes kommen.
Zum ersten Mal ergreift nicht nur eine Partei die Initiative.
Der neu ausgearbeitete Vorschlag wurde gemeinsam von Politikern der CDU/CSU, SPD, den Grünen, FDP und den Linken auf den Weg gebracht.
Noch vor den ersten Sitzungen im Bundestag zu diesem Thema wird klar, dass nicht nur der assistierte Tod, sondern auch dessen Prävention ein zentraler Bestandteil des Entwurfs darstellt.
Der Zugang zu Hilfseinrichtungen oder Beratungsgesprächen sollte erleichtert werden.
Ziel ist es ein klares Regelwerk zu schaffen und zu diesem Thema keine rechtlichen Grauzonen mehr zuzulassen.
Um dieses Thema offiziell im Bundestag behandeln zu können, benötigt die Initiative zunächst die Unterstützung von 5 % der Bundestagsabgeordneten. Hierbei handelt es sich aktuell im 37 Mitglieder des Bundestags.
Die Straffreiheit soll an strenge Bedingungen geknüpft werden – Neuer Entwurf für die Sterbehilfe
Um einen assistierten Freitod in Anspruch nehmen zu können, reicht laut den aktuellen Plänen die gesetzliche Straffreiheit alleine nicht aus. Zwischen dem Willen, das Leben zu beenden und der Umsetzung dieses Wunsches sollen mindestens drei offizielle Termine liegen. Hierbei handelt es sich, wie dem Entwurf zu entnehmen ist, um ein Beratungsgespräch und zwei psychiatrische Untersuchungen.
Die Untersuchungen sollen in einem Abstand von mindestens drei Monaten stattfinden. Ein Gutachten soll bescheinigen, dass der Wunsch zu sterben dem freien Willen entspricht. Die zweite Begutachtung dient dem Ziel zu prüfen, ob der Wunsch noch besteht oder zu diesem Zeitpunkt bereits Zweifel vorhanden sind.
Der aktuelle Entwurf geht vielen Befürwortern noch nicht weit genug
Im aktuellen Gesetzesentwurf ist auch von Menschen die Rede, die aufgrund von Depressionen oder anderen mentalen Erkrankungen ihrem Leben ein Ende setzen möchten. Befürworter einer straffreien Sterbehilfe sehen durch die Wartezeit zwischen den Begutachtungen Menschen im Nachteil, die aufgrund einer physischen Erkrankung Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten.
Drei Monate körperliches Leid zu ertragen oder gezwungen zu sein, eines qualvollen natürlichen Todes zu sterben, würde aus der Sicht dieser Personen auch Ausnahmeregelungen erforderlich machen.
Wir bleiben für Sie am Ball. BerlinMorgen.