Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde zurück
Bundesverfassungsgericht fällt Urteil zur Pflege-Impfpflicht – Die Pflege-Impfpflicht erhitzt seit mehreren Monaten die Gemüter.
Inzwischen wird davon ausgegangen, dass etwa 10 % der Pflegekräfte in Deutschland keinen ausreichenden Impfschutz besitzen.
Unter den geltenden Richtlinien könnte dieses Versäumnis auch ein Berufsverbot nach sich ziehen.
Mit dementsprechender Spannung wurde daher die Entscheidung über die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangene Verfassungsbeschwerde erwartet.
Zu Mitte der Woche fanden die Richter ein Urteil und wiesen die Verfassungsbeschwerde offiziell zurück.
Die Impfpflicht für Menschen, die in Pflegeberufen arbeiten wurde daher auch offiziell als rechtskräftig eingestuft.
Der Schutz vulnerabler Gruppen weise einen höheren Stellenwert auf
Die Richter in Karlsruhe gelangten zu der Entscheidung, dass die Impfpflicht für Pflegekräfte in erster Linie dazu dient die Patienten zu schützen. In ihrer Gesamtheit wurden diese Personen als vulnerable Gruppe eingeordnet.
Zum Schutz der Patienten sei es angebracht einen gültigen Impfschutz zur Bedingung für die Ausübung des Berufes zu machen.
Damit wären Gesundheitsämter jetzt auch offiziell in der Lage Berufsverbote gegen Pflegekräfte auszusprechen, die sich entweder überhaupt nicht oder nicht komplett impfen lassen möchten.
Dieses Urteil besitzt schon jetzt das Potenzial für weiteren Zündstoff in der öffentlichen Diskussion zu diesem Thema zu sorgen.
Als Alternative schlägt das Gericht einen Berufswechsel vor – Bundesverfassungsgericht fällt Urteil zur Pflege-Impfpflicht
Das Gericht erlangte in seinem Urteil zu der Erkenntnis, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt. In der Gegenüberstellung der vorhandenen Interessen würde das Interesse der Patienten sich nicht dem erhöhten Risiko einer Erkrankung mit Covid-19 auszusetzen höher wiegen.
Die Einschränkung der Grundrechte müsste daher von den Pflegekräften billigend in Kauf genommen werden. Andernfalls bleibe es den betroffenen Personen nur übrig die Konsequenzen zu akzeptieren und eine berufliche Neuorientierung in Erwägung zu ziehen.
Die Reaktion der Pflegekräfte zu diesem Urteil steht derzeit noch aus.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.