Die Mehrwegalternativen stellen die Branche vor große Herausforderungen
Das Datum zur Mehrwegpflicht rückt näher
Pflicht zu Mehrwegverpackungen – Während sich in Deutschland viele Restaurants und anderen gastronomische Betriebe noch immer mit den steigenden Energiekosten herumschlagen, wartet ab dem 1. Januar 2023 schon das nächste Problem auf diese Branche.
Die von der Bundesregierung beschlossene Pflicht für Mehrwegverpackungen tritt zu diesem Datum in Kraft.
Diese neue Pflicht betrifft alle gastronomischen Betriebe, welche Speisen und Getränke als to-go anbieten.
Die Kunden haben dadurch ab nächsten Jahr die Wahl, ob das Essen wie gewohnt in Einmalverpackungen oder Mehrwegalternativen mitgenommen werden soll.
Trotz dieses zeitnahen Datum ergeben sich für die Betriebe derzeit noch eine Vielzahl an offenen Fragen, die es vor der Einführung dieser neuen Regelung zu klären gilt.
Die Kunden müssen sich aktiv an dieser Umstellung beteiligen – Pflicht zu Mehrwegverpackungen
Wie der Name Mehrwegverpackung es vermuten lässt, handelt es sich bei diesen Bechern oder auch Schalen, um Verpackungen, die wieder zum Geschäft zurückgebracht werden müssen.
Um sicherzustellen, dass die Mehrwegverpackungen nicht massenhaft entsorgt werden, soll ein Pfandsystem eingeführt werden.
Bislang ist noch nicht geplant, hierfür eine einheitliche Regelung zu entwickeln.
Die Kunden müssten somit die Verpackungen vergleichbar mit Mehrwegflaschen wieder zurückbringen, um den darauf gezahlten Pfand zurückzuerhalten.
Unklar ist auch, ob die Verpackungen zu diesem Zeitpunkt gereinigt sein müssen oder auch verschmutzt zurückgegeben werden können.
Unternehmen müssen zunächst in Vorleistung gehen – Pflicht zu Mehrwegverpackungen
Einige Unternehmen äußern sich verärgert über diese neue Regelung. Der Einkauf der zusätzlich benötigten Mehrwegverpackungen würde bedeuten, dass die Betriebe in Vorleistung gehen müssen.
Die steigenden Kosten haben bei vielen gastronomischen Betrieben den Spielraum für Ausgaben auf null gesenkt.
Aufgrund der Mehrkosten rechnen nicht alle Unternehmen damit, dass diese gesetzlichen Vorgaben wie gefordert zum 1. Januar flächendeckend in Deutschland eingeführt werden.
Wie gut diese Neuerung bei den Kunden ankommt, die den Pfand bezahlen sollen, ist derzeit ebenfalls noch fraglich.
Wir bleiben am Ball für Sie BerlinMorgen.