Soforthilfe für Energie Kosten passiert den Bundestag
Soforthilfe für Gas und Wärme – Der Bundestag hat das Gesetz über die sogenannte Dezember-Hilfen für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden beschlossen.
Das Gesetz soll bis Mitte November in Kraft treten. Die Entlastungen sollen bereits im Dezember 2022 spürbar sein.
Mit der Dezember-Soforthilfe sollen Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh im Monat Dezember entlastet werden.
Damit wird der erste Teil der Empfehlungen der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme vom 31. Oktober 2022 umgesetzt.
Zeitnahe Entlastung für Energie Verbraucher – Soforthilfe für Gas und Wärme
Die Bundesregierung arbeitet zudem intensiv an weiteren Entlastungsmöglichkeiten, konkret der Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen, die ebenfalls zeitnah verabschiedet werden sollen.
1.500 Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen in Deutschland können einen Erstattungs- oder Vorauszahlungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland für den Monat Dezember geltend machen.
Bundesregierung plant weitere Hilfen zeitnah
Nach Prüfung durch einen Beauftragten können sie die Auszahlung des Anspruchs über ihre Hausbank bei der KfW beantragen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.